Hat ein Autofahrer im Ausland eine Panne und nutzt den Schutzbrief seines Autoclubs, haftet der Club nicht, wenn die Helfer vor Ort einen Fehler machen. Eine Frau hatte in Dänemark eine Panne. Sie rief ihren Autoclub an. Der verständigte eine dänische Abschleppfirma. Beim Transport fiel der Pkw vom Abschleppwagen. Die Frau verlangte vom Autoclub die Erstattung der Reparaturkosten von knapp 5 000 Euro und klagte. Das Amtsgericht München entschied gegen sie (Az. 251 C 18763/15).
Schutzbrief erstattet nur die Abschleppkosten
Im Kleingedruckten des Schutzbriefs stand ausdrücklich, dass der Club nur in Deutschland das Abschleppen selbst durchführt. Im Ausland, so die Klauseln, beauftrage man im Auftrag des Kunden eine fremde Abschleppfirma. Ähnliche Klauseln sehen die Bedingungen vieler Schutzbriefe vor. Das bedeutet: Zwar verständigen Autoclub oder Schutzbriefversicherer die ausländische Firma – das geschieht aber im Auftrag des Kunden. Der Kunde selbst schließt also den Vertrag mit der Firma ab. Der Schutzbrief erstattet lediglich die Kosten fürs Abschleppen. Schadenersatz für die durch die Reparatur entstandenen Kosten hätte die Frau von der dänischen Firma fordern müssen.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr Autoschutzbriefe unter die Lupe genommen. Fazit: Autoversicherer sind meist billiger als der ADAC.