Vermieter dürfen die Mietkaution nur auf ein „offenes Treuhandkonto“ legen. Nur dann ist sie bei einer Insolvenz des Vermieters sicher (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 324/14). Das Konto muss zum Beispiel „Kautionskonto“ heißen.
Vermieter dürfen die Mietkaution nur auf ein „offenes Treuhandkonto“ legen. Nur dann ist sie bei einer Insolvenz des Vermieters sicher (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 324/14). Das Konto muss zum Beispiel „Kautionskonto“ heißen.