
Tierschutzgesetz. Wer Tauben vertreibt, darf ihnen kein Leid zufügen. © Thinkstock
Lautes Gurren und Vogelkot – nisten sich Tauben in Menschennähe ein, machen sie sich nicht nur Freunde. Manche Abwehrmechanismen gehen Tierschützern aber zu weit: Der Naturschutzbund (Nabu) warnt vor einer klebenden Vogelabwehrpaste. Auf Dachrinnen oder Geländern aufgebracht, soll sie verhindern, dass Vögel dort landen. Der Nabu bezieht Stellung: Die wie farbloses Silikon aussehende Paste verklebe Krallen und Gefieder und gefährde so das Leben von Tauben und anderen Wildvögeln. Sowohl Bundesartenschutzverordnung als auch Tierschutzgesetz verbieten es, Wirbeltiere mit Stoffen zu verscheuchen, die ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Nabu bittet um einen Hinweis per E-Mail an die Wildvogelhilfe Leipzig (vogelschutz@nabu-leipzig.de), wenn der Einsatz der Paste oder Vögel mit verklebtem Gefieder beobachtet werden.
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