Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Bürgel müssen ab 1. April 2010 offenlegen, nach welchen Kriterien sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einstufen. Damit soll das „Scoring“ transparenter werden. Das ist ein statistisches Verfahren, das sich auf personenbezogene Daten stützt wie Alter, Beruf, Wohnviertel. Die Auskunft muss Verbrauchern, die anfragen, künftig einmal im Jahr kostenlos gegeben und falsche Einstufungen müssen korrigiert werden.
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Warum muss ich mich beim Antrag zur kostenlosen Auskunft mit Personalausweis Kopie legitimieren?
Die Auskunft wird doch ausschließlich an meine private Anschrift geschickt, selbst wenn ein Dritte es veranlasst hätte. Ich sehe nicht ein, der Datenkrake noch mehr Infos zu liefern.