
Wegen falscher Schufa-Daten können Verträge platzen. Eine Korrektur ist deshalb wichtig.
Bei unserem Test zu Onlinekrediten belastete die Degussa Bank mit falschen Schufa-Anfragen die Bonität der Kunden. Damit ist nun Schluss. Die Degussa hat nun nachgebessert. Finanztest erklärt, was bei einer Bonitätsanfrage passiert und wie es zu der Panne kommen konnte.
Test Ratenkredite: Halten Banken ihre Zinsversprechen ein?
Vor einem halben Jahr hatten Testkunden im Auftrag von Finanztest bei 22 Onlinebanken Angebote für einen 5 000-Euro-Kredit eingeholt (Test Ratenkredit). Wir wollten wissen, ob die Banken ihr Zinsversprechen einhalten und ob ein Kreditantrag per Computer reibungslos abläuft.
Degussa Bank fiel im Test durch
Bei fast allen Onlinebanken konnten unsere Testpersonen mühelos Kreditangebote erfragen. Die Kreditinstitute führten ihre Kunden sicher durchs Netz und versorgten sie umfassend mit wichtigen Informationen. Die Degussa Bank aber fiel sehr negativ auf, bekam das Finanztest-Qualitätsurteil mangelhaft. Sie stellte bei allen drei Testpersonen falsche Anfragen bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Diese handelt mit Finanzdaten von Privatleuten. Bei ihr erkundigen sich Banken, Onlinehändler und Mobilfunkunternehmen über die Kreditwürdigkeit und das Zahlungsverhalten von Kunden.
Kreditkonditionen oder Kreditanfrage
Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, will sie wissen, ob ein Kunde kreditwürdig ist. Dafür kann sie bei der Schufa die „Anfrage Kreditkonditionen“ stellen. Das bedeutet, dass der Kunde sich noch nicht für diese Bank entschieden hat, sondern zunächst lediglich Kreditkonditionen vergleichen will. Die Anfrage wirkt sich nicht auf die Berechnung seiner künftigen Bonität aus. In unserem Test stellte die Degussa Bank zunächst die korrekte „Anfrage Kreditkonditionen“ an die Schufa. Zusätzlich schickte sie aber eine weitere Anfrage hinterher: die „zur Bonitätsprüfung anlässlich der Beantragung eines Blankobauspardarlehens oder nichtgrundpfandrechtlich gesicherten Kredits“. Diese bedeutet, dass der Kunde bereits einen Kredit beantragt hat und die Bank wissen will, ob er zahlungsfähig ist. Eine solche Anfrage wirkt sich auf die künftige Kreditwürdigkeit des Bankkunden aus.
Zusätzliche Meldung kann zu schlechterem Scorewert führen
Für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit berechnet die Schufa einen sogenannten Scorewert. Er gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde seinen Kredit bezahlt, also seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Ihm werden verschiedene Ratingstufen zugeordnet. Unseren Testern drohte mit der zusätzlichen falschen Schufa-Meldung eine schlechtere Bonität als vor der Anfrage. Bei einem Tester kann das zum Beispiel der Grund gewesen sein, warum sein Scorewert sich so veränderte, dass die Bank seine Kreditwürdigkeit von „sehr geringes Risiko eines Ausfalls“ in „geringes bis überschaubares Risiko eines Ausfalls“ veränderte.
Schlechtere Bonität kann gravierende Folgen haben
Nachvollziehen können wir das aber nicht genau, denn es gibt zwei Unbekannte: Zum einen gibt die Schufa nicht preis, in welchem Umfang eine Anfrage den Score beeinflusst. Die Berechnung darf sie geheimhalten, hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 geurteilt (Az. VI ZR 156/13). Zum anderen beschreibt der Score das Zahlungsausfallrisiko einer ganzen Personengruppe, der der Bankkunde angehört. Im schlimmsten Fall bedeutet die Veränderung des Scores, dass unsere Tester schlechtere Konditionen für einen Kredit bekommen, keinen Handyvertrag erhalten oder bei einem Onlineversender nicht auf Rechnung zahlen dürfen.
Fehler müssen korrigiert werden
Das konnten und wollten wir nicht so stehen lassen. Unsere drei Tester schickten formlose Schreiben an die Degussa Bank. Sie schilderten den Sachverhalt und verlangten, die falschen Schufa-Einträge zu korrigieren. Das Berichtigen, Löschen und Sperren von falschen Daten ist keine Kulanz, sondern laut Paragraf 35 Bundesdatenschutzgesetz vorgeschrieben. Die Tester hätten die Nachbesserung auch von der Schufa fordern können, doch die verweist meist auf das Unternehmen, das die falschen Daten geliefert hat.
Bank und Schufa informieren
Es kann trotzdem sinnvoll sein, die Schufa parallel auf die falschen Daten hinzuweisen. Die beanstandeten Daten muss sie nämlich bis zur Klärung sperren und darf sie nicht weitergeben. Zwei unserer Tester erhielten von der Degussa Bank per Post Bescheid, dass sie die Schufa gebeten habe, die unberechtigten Anfragen zu löschen. Beim dritten Tester gab es diesen Hinweis erst auf seine telefonische Nachfrage. Aber Anfang des Jahres 2017 waren alle Korrekturen ausgeführt und die Bonität entsprach wieder der vor dem Test.
Degussa hat nachgebessert
Die Degussa Bank hat die falschen Schufa-Meldungen korrigiert. Wir waren uns aber nicht sicher, ob sie den Fehler auch für künftige Anfragen ausgemerzt hat – immerhin hatte die Bank uns gegenüber in keiner Weise auf das verheerende Testurteil reagiert. Deshalb stellte ein Tester noch einmal eine Kreditanfrage bei der Degussa Bank. Das Resultat war erfreulich. Die neue Schufa-Eigenauskunft bewies, dass nun alles so ist, wie es sein soll.
Was die Schufa speichern darf
Die Schufa darf per Gesetz Daten über Privatpersonen speichern. Allerdings darf das Ganze keine Black Box sein. Die Schufa muss darüber informieren, welche Daten sie speichert, wie lange sie diese speichert und unter welchen Voraussetzungen sie die Daten an andere Unternehmen weitergibt.
Beispiel Forderungen. Manchmal drohen Firmen mit einem Eintrag bei der Schufa, weil eine Rechnung angeblich nicht bezahlt wurde. Die offene Rechnung darf das Unternehmen aber nur an die Schufa melden, wenn der Kunde die Forderung nicht bestreitet, er zweimal schriftlich gemahnt worden ist und zwischen Mahnung und Übermittlung mindestens vier Wochen liegen.
Beispiel Kredit. In der Schufa-Auskunft kann noch ein Kredit stehen, der schon abgezahlt ist. Kredite werden erst drei Kalenderjahre nach vollständiger Tilgung gelöscht. Das heißt, wenn die Forderungen im Juni 2016 bezahlt sind, wird die Information darüber Ende 2019 gelöscht. So lange kann ein möglicher Vertragspartner immer noch sehen, dass der Kunde eine gute Zahlungsmoral hat.
Auskunft verlangen
Wie eine übersichtliche und informative Eigenauskunft nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz aussehen soll, sehen Sie in unserem Test Schufa & Co, Finanztest 2/2016. Verlangen Sie einmal im Jahr Auskunft über die gespeicherten Schufa-Daten.