Eigenauskunft verständlich dargestellt

Hier zeigen wir, wie wir uns eine übersichtliche und informative Eigenauskunft vorstellen. Sie basiert auf den zum Testzeitpunkt gültigen Paragrafen 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Inzwischen gilt seit Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die aber auch ein Auskunftsrecht für betroffene Personen vorsieht. Nicht jede Auskunftei speichert so viele Daten, wie hier gezeigt. Wichtig ist uns, dass eine Auskunftei alles, was sie speichert, auch auf dem Papier darstellt und erläutert. So kann jeder prüfen, ob seine Daten richtig sind.
So gehts: Öffnen Sie einfach die PDF Eigenauskunft mit verständlichen Kommentaren. Sie sehen dann, wie eine optimale Auskunft aussehen sollte. An vielen Textstellen finden Sie kleine, gelbe Info-Kästchen. Einfach mit der Maus darüber gehen – Sie lesen dann ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen und Angaben in der Eigenauskunft. (Schreiben Sie nicht an die „Transparenz AG“ – Name und Adresse haben wir uns ausgedacht...!)