
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) muss Verbrauchern keine umfassende Information über die Berechnung des Scorewertes geben. Das hat der Bundesgerichtshof am 28. Januar 2014 entschieden. Der Score ist ein Zahlenwert, der die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls beschreiben soll.
Schufa mit den meisten Finanzdaten
Die Schufa speichert die Finanzdaten von rund 66 Millionen Deutschen: positive Merkmale wie Informationen über Kredite, Girokonten, Handyverträge und Zahlungsverpflichtungen im Handel aber auch negative Informationen wie Mahnverfahren, Privatinsolvenzen oder Haftbefehle. Aus den positiven Merkmalen berechnet sie tagesaktuell Scorewerte für acht verschiedenen Branchen, unter anderem für Banken, Telekommunikation und Versandhandel.
Auskunftspraxis der Schufa genügt dem Gesetz
Offen blieb bei der Schufa aber bisher immer, welche Merkmale überhaupt über eine Person erfasst werden können, wie lange sie im Einzelnen gespeichert bleiben, ob sich diese positiv oder negativ auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit auswirken und wie stark sie jeweils die Bonität beeinflussen. Nach dem BGH-Urteil bleiben diese Berechnungen nun Geschäftsgeheimnis der Schufa (Az. VI ZR 156/13). Die Auskünfte, die die Schufa Bürgern derzeit auf Anfrage mitteilt, genügen den gesetzlichen Anforderungen, urteilte der BGH. Zusätzliche Angaben zu Vergleichsgruppen und zur Gewichtung einzelner Daten seien dazu nicht notwendig.
Autokauf scheiterte an der Schufa
Geklagt hatte eine Angestellte aus Hessen. Sie wollte einen BMW Mini Cooper für rund 25 000 Euro kaufen. Der dafür beantragte Kredit scheiterte im ersten Anlauf – wegen einer falschen Auskunft der Schufa. Sie hatte die Frau mit einer anderen Person verwechselt. Im zweiten Anlauf klappte es zwar mit dem Kredit. Allerdings wunderte sich die Frau über ihre schlechten Bonität. Sie fragte bei der Schufa nach und erhielt eine Standardauskunft. Diese Standardauskunft genügte nach Ansicht der Klägerin jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Deshalb wollte sie erfahren, welche konkreten Daten die Schufa ihrer Bewertung zugrunde legt – blieb aber auch vor Gericht ohne Erfolg.
Was Bürger erfahren dürfen
Auskunft über alle gespeicherten Daten und die Scorewerte bekommen Privatpersonen auf Anforderung. Sie haben einmal im Jahr ein Recht auf eine kostenlose Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Wie das geht, steht im Gewusst wie: Schufadaten überprüfen.
Gebührenfalle bei der Schufa-Auskunft
Aber aufgepasst: Wer bei der Schufa eine Eigenauskunft anfordert, sollte auf eine Gebührenfalle achten: Nur die sogenannte „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ ist gratis, nicht aber die „Bonitätsauskunft“. Die aber erscheint prominent im Blickfeld, wenn Verbraucher im Internet auf die Seiten www.meineschufa.de gehen. Falsche Daten muss die Schufa berichtigen. Dafür sollten Betroffene ihrer formlosen schriftlichen Beschwerde am besten Unterlagen beilegen, die den Fehler beweisen. Bis zur Klärung muss die Schufa dann die strittigen Daten sperren. Die Erfahrungen der Finanztest-Experten zeigen: Das klappt leider nicht immer im ersten Anlauf.
Tipp: Beantragen Sie einmal im Jahr eine Eigenauskunft bei der Schufa und kontrollieren Sie, ob alle Daten richtig sind. Das kann wichtig werden, wenn Sie einen Kredit beantragen. Was dabei aufgrund falscher Schufa-Einträge alles schief gehen kann, zeigt der große Kreditberatungstest.