Die großen Ferien sind für Schüler und Studenten die Zeit, wo sie sich Geld zur Erfüllung größerer Wünsche verdienen können. Doch dabei gilt es auch einiges zu beachten. Hier lesen Sie die wichtigsten Regeln zum Thema Steuern und Sozialabgaben.
Jobben als Angestellter
Sie können bis zu 1 006 Euro Monatslohn lohnsteuerfrei (Steuerklasse I) erhalten. Der Arbeitgeber braucht dafür ihre Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum. Bei einem Zweitjob werden zwar Steuern (Steuerklasse VI) fällig. Aber die gibt es nach der Steuererklärung wieder zurück. Steuerfrei bleibt in diesem Jahr das Einkommen unter 8 820 Euro – nach Abzug von zumindest pauschal 1 000 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgaben.
Tipp: Ist der Saisonjob von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, ist er sozialversicherungsfrei, genau wie freiwillige Praktika.
Jobben im Minijob
Im Minijob dürfen sie im Monat 450 Euro einstreichen und zahlen normalerweise weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben. Beides übernimmt der Chef. Wichtig: Die Ferienjobber müssen sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Achtung: Jobber, die nach einer Erstausbildung weiter lernen, müssen aufpassen, dass ihre Eltern das Kindergeld nicht verlieren. Sie dürfen höchstens 20 Wochenstunden arbeiten. Die Grenze dürfen sie bis zu zwei Monate im Jahr überschreiten – wenn es nicht mehr als 20 Stunden im Jahresdurchschnitt sind.
Minderjährige mit Ferienjob
Sofern der Arbeitgeber den Ferienjob nicht als sozialversicherungspflichtig einstuft, müssen Eltern einen Schülerjob als kurzfristige Beschäftigung nicht der Krankenkasse melden. Das Kind bleibt beitragsfrei krankenversichert. Ab dem 15. Geburtstag bis zum Beginn der Volljährigkeit dürfen Kinder mit Erlaubnis der Eltern bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten. Anders ist es, wenn das Kind dauerhaft ein monatliches Einkommen ab 426 Euro (Ausnahme Minijob) hat. Dann gilt der Familientarif nicht mehr und das Kind zahlt selbst.
Diese Meldung ist erstmals am 20. Juni 2015 auf test.de erschienen. Sie wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 16. August 2017.