Schrottimmobilien

Außerge­richt­liche Einigung: Was Anwalt und „Bank­diplomat“ kosten

0

In den Einigungs­verhand­lungen mit Banken arbeiten immer wieder Anwälte mit dem Bank­diplomaten Thomas Kerscher zusammen. Beide rechnen unterschiedlich ab.

Bank­diplomat. Thomas Kerscher vom Privat­institut der Bank­diplomatie verlangt ein Beratungs­honorar und bei Erfolg ein weiteres Honorar. Er hat nach eigenen Angaben im Jahr 2012 im Erfolgs­fall jedem Mandanten im Schnitt eine Erleichterung von 55 000 Euro einge­bracht. Entweder haben Banken den Anlegern Schulden erlassen oder die Zins­konditionen verbessert. Das durch­schnitt­liche Erfolgs­honorar betrug 4 300 Euro, das Beratungs­honorar 2 000 Euro.

Anwalt. Der Dresdner Anwalt Jörg Sieg­mund, spezialisiert auf Bank- und Immobilienrecht, berechnet sein Honorar für außerge­richt­liche Vergleiche laut Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz. Es hängt vom Gegen­stands­wert und dem Umfang seiner Tätig­keit ab. Beispiel: Verhand­lungen über Schulden von 50 000 Euro kalkuliert Sieg­mund mit einer 1,3-fachen Geschäfts- und 1,5-fachen Einigungs­gebühr. Sein Honorar beträgt dann 3 509 Euro.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.