In den Einigungsverhandlungen mit Banken arbeiten immer wieder Anwälte mit dem Bankdiplomaten Thomas Kerscher zusammen. Beide rechnen unterschiedlich ab.
Bankdiplomat. Thomas Kerscher vom Privatinstitut der Bankdiplomatie verlangt ein Beratungshonorar und bei Erfolg ein weiteres Honorar. Er hat nach eigenen Angaben im Jahr 2012 im Erfolgsfall jedem Mandanten im Schnitt eine Erleichterung von 55 000 Euro eingebracht. Entweder haben Banken den Anlegern Schulden erlassen oder die Zinskonditionen verbessert. Das durchschnittliche Erfolgshonorar betrug 4 300 Euro, das Beratungshonorar 2 000 Euro.
Anwalt. Der Dresdner Anwalt Jörg Siegmund, spezialisiert auf Bank- und Immobilienrecht, berechnet sein Honorar für außergerichtliche Vergleiche laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es hängt vom Gegenstandswert und dem Umfang seiner Tätigkeit ab. Beispiel: Verhandlungen über Schulden von 50 000 Euro kalkuliert Siegmund mit einer 1,3-fachen Geschäfts- und 1,5-fachen Einigungsgebühr. Sein Honorar beträgt dann 3 509 Euro.
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