
Die Deutsche Kreditbank (DKB) muss einer Anlegerin Schadenersatz zahlen, weil sie einen sittenwidrig überhöhten Kaufpreis für eine Immobilie finanziert hat. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Richter gingen davon aus, dass die Bank wusste, dass der Kaufpreis viel zu hoch war.
Gericht: Bank hatte Wissensvorsprung
In der Vergangenheit war die DKB immer wieder wegen unseriös überhöhter Immobilienfinanzierungen kritisiert worden zum Special „Neue Fakten gegen die Bank“. Die Bank hat jedoch stets bestritten, von überteuerten Kaufpreisen gewusst zu haben. Im vorliegende Fall ging jedoch auch das Gericht davon aus, dass die DKB einen konkreten Wissensvorsprung hatte, als sie die Finanzierung des Kaufpreises für eine völlig überteuerte Eigentumswohnung in Berlin übernahm.
DKB soll Schaden ersetzen
Das Gericht befand: Die vom Berlin Rechtsanwalt Thomas Storch vertretene Anlegerin habe hinreichend dargelegt, dass der Kaufpreis der Wohnung sittenwidrig überteuert war und die DKB über einen Wissensvorsprung hinsichtlich des Wertes der Eigentumswohnung verfügte. Die DKB müsse der Frau deshalb ihren Schaden in Höhe von rund 12 000 Euro ersetzen, den sie durch den Erwerb der Wohnung erlitten habe. Im Gegenzug werde die Wohnung an die Bank übertragen. Aus dem Darlehensvertrag dürfe die DKB keine Ansprüche mehr stellen, urteilte das Gericht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Rund 86 000 Euro für 46 Quadratmeter-Wohnung
Die interne Beleihungswertermittlung der DKB habe für die Wohngegend im Jahr 2008 eine Preisspanne von 600 bis 800 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen. Grundlage sei eine HVB-Expertise und der Plötz Immobilienführer gewesen. Die Richter stellten fest: Dies ergäbe selbst unter Verwendung des oberen Grenzwertes von 800 Euro einen Gesamtwert der Wohnung von nur 37 360 Euro. Eine Wohnung gilt als sittenwidrig überteuert, wenn der Kaufpreis mehr als das Doppelte des ermittelten Beleihungswert beträgt. Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin 2008 die etwa 46 Quadratmeter große Eigentumswohnung im Berliner Objekt „An den Achterhöfen“ von der Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co KG erworben – für rund 91 000 Euro. 5 000 Euro sollten auf einen PKW-Stellplatz entfallen. Die DKB hatte den Kaufpreis mit einer Darlehenslaufzeit bis 2042 voll finanziert.
Weitere Anleger verklagen die Bank
Es gibt noch weitere Anleger die DKB klagen. Sie alle werfen der Bank vor, wissentlich überhöhte Kaufpreise finanziert zu haben.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Die Frage ist ja, wie man der Bank als Bankkunde überhaupt etwas nachweisen können soll.
Haben die Gerichte da irgendwelche Vorstellungen, Leitlinien?
Die Bank gewährt doch keinem Kunden Einblicke in ihre Unterlagen, verheimlicht Beleihungswertermittlungen oder Gutachten-Ergebnisse als "Bankinterna", die dem Kunden nichts angehen.
Auch in meinem Fall liegt alles logisch auf der Hand, aber beweisen........?
Wenn eine Bank ein Objekt bei den Verkäufern finanziert, hier eine Zwangsvollstreckung abwendet, die durch dier vorherige finanzierende Bank angeordnet wurde, kurz darauf dann den Verkauf vermittelt und den überteuerten Kaufpreis zu 100% finanziert, sollte das hoffentlich Beweis genug sein.
Aber schon allein die lange Verfahrensdauer, zu deren Begründung fortgesetzt die "Arbeitsüberlastung" des Gerichts angeführt wird, kann einen in den Ruin treiben und wie bei mir: bald auch in die Obdachlosigkeit......wenn juckts....etwa unseren "Rechtsstaat" ?!
Die (guten) Banken sollen geschützt werden, die (bösen und raffgierigen) Erwerber weitestgehend schutzlos gestellt sein.
Ich habe leider gegen DKB verloren. Obwohl der Kaufpreis der Wohnung sittenwidrig überteuert war, konnte ich nicht nachweisen, dass die Bank wusste, dass der Kaufpreis viel zu hoch war. Die Masche war so offensichtlich, aber leider das Landgericht Berlin hat dass nicht gesehen....