Schrottimmobilien Berliner Notar soll ins Gefäng­nis

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Schrottimmobilien - Berliner Notar soll ins Gefäng­nis

Es ist ein Urteil mit Selten­heits­wert: Das Land­gericht Berlin hat den ehemaligen Notar Marcel E. zu einer Haft­strafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen verurteilt. Er hatte Kauf­vertrags­angebote an über­rumpelte Bürger für über­teuerte Immobilien beur­kundet und damit eine Bande von Immobilien­betrügern unterstützt.

Verurteilter Notar seit langem auf der Warn­liste

Notare fallen selten so negativ auf, dass die Stiftung Warentest sie auf die Warnliste setzt. Getan hatte sie das aber im Sommer 2012 bei Marcel E. aus Berlin, der im vergangenen Jahr verhaftet und nun verurteilt wurde. Er fiel auf, weil er mehr­fach Immobilien­geschäfte einer Bande von Betrügern beur­kundet hatte Mitternachtsnotare – Berliner Notar verhaftet. Sie schwatzten unbe­darften Bürgern über­teuerte Eigentums­wohnungen auf. Opfer solcher Schrottimmobilienkäufe tragen schwer an den Folgen. Oft stehen sie vor dem finanziellen Ruin. Viele werfen den Notaren vor, sie nicht vor den desaströsen Geschäften bewahrt zu haben. Die Notare betonen unisono, sie hätten nicht wissen können, dass sich die Immobilien­geschäfte nicht rechnen konnten. Die Wirt­schaftlich­keit eines solchen Geschäfts müssen sie nicht beur­teilen. Die Notare hatten daher so gut wie nie etwas von Straf­verfolgern zu befürchten. Denn die Justiz tat sich häufig bereits schon damit schwer, die Immobiliendrücker zur Rechenschaft zu ziehen. Im vergangenen Jahr haben Berliner Richter dann aber neun Mitglieder der Bande verurteilt, zum Teil zu mehr­jährigen Haft­strafen. Nun hat sie sich auch den Notar vorgeknöpft und verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechts­kräftig, der Verurteilte hat Revision einge­legt.

Notar hat sein Amt miss­braucht

E. habe sein Amt als Notar miss­braucht, als er in der Zeit von September 2008 bis zum März 2010 eine Bande von Immobilien­betrügern unterstützt habe, urteilte das Gericht. Er habe in zehn Fällen kurz­fristig Kauf­an­gebote beur­kundet, ohne die Käufer hinreichend über die Risiken des Geschäfts aufzuklären. Die Bande war von Kai Uwe Klug angeführt worden und ihr Ziel war es, unerfahrenen Anlegern über­teuerte vermietete Eigentums­wohnungen als Steu­ersparmodell anzu­drehen. Dabei wurden Anlegern Kauf­verträge vermittelt, in denen falsche Angaben über finanzielle Belastungen und die Höhe der Rendite für die Immobilie gemacht wurden. Auch wurde den Käufern verschwiegen, dass die Wohnungs­preise durch Provisions­zahlungen an Vermittler von bis zu 35 Prozent massiv in die Höhe getrieben wurde.

Geschäfte ohne hinreichende Aufklärung beur­kundet

Anleger, die Interesse an einer Immobilie bekundeten, wurden in der Regel sehr kurz­fristig zur Kanzlei von Marcel E. in Berlin-Schöne­berg gebracht. Dort beur­kundete E. dann verbindliche Kauf­vertrags­angebote und stellte die hierfür anfallenden Gebühren in Rechnung. Dabei habe E. die Käufer in zehn Fällen nicht hinreichend über die Risiken des Geschäfts aufgeklärt und damit gegen seine Berufs­pflichten als Notar verstoßen, urteilte das Land­gericht. Die Vorschriften für Notare wurden inzwischen verschärft. Der Bundes­rat billigte im November eine Gesetzesinitiative des Landes Berlin, die Verbraucher künftig vor Über­rumpe­lungen schützen soll. Das neue Gesetz soll sicher­stellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Bedenk­zeit bei Immobilienkäufen einge­halten wird. Auch soll nur noch der Notar und nicht der Verkäufer dem Kunden den Entwurf des Kauf­vertrags zuschi­cken dürfen.

Bundes­gerichts­hof: Notar muss Frist einhalten

Auch der Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe hat in einem Urteil (BGH, Az. III ZR 121/12) nochmals klar­gestellt, dass die Regel­frist von zwei Wochen einge­halten werden muss und nicht von den Urkunds­beteiligten bestimmt werden darf. Ein Abweichen von der Regel­frist kommt nur in Betracht, wenn es im Einzel­fall nach­voll­zieh­bare Gründe – auch unter Berück­sichtigung der Verbraucher­interessen – recht­fertigen, die dem Verbraucher zugedachte Schutz­frist zu verkürzen. Voraus­setzung für die Nicht­einhaltung der Frist ist deshalb ein sachlicher Grund. Selbst wenn die Urkunds­beteiligten die Beur­kundung vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist wünschen, muss der Notar sie ablehnen.

Notar unterstützte Betrügerbande

Im Fall des Notars Marcel E. hatte das Land­gericht Berlin klar­gestellt, dass er zwar nicht Mitglied der betrügerischen Bande gewesen sei. Jedoch habe er deren Geschäfte durch seine Tätig­keit unterstützt, obwohl er es zumindest für möglich gehalten habe, dass dabei Betrug­staten zum Nachteil der Käufer begangen werden. Durch dieses Verhalten habe er auch seine Vermögens­betreuungs­pflichten gegen­über den Käufern verletzt und sich daher wegen Untreue strafbar gemacht, erklärte Justiz­sprecher Tobias Kaehne. Bezüglich weiterer Taten ist der Angeklagte vom Vorwurf strafbaren Verhaltens frei­gesprochen worden.

Notar bestritt Vorwürfe vor Gericht

Vor Gericht hatte Notar Marcel E. bestritten, von dem strafbarem Verhalten der Immobilien­verkäufer und Vermittler gewusst zu haben. Das glaubten ihm die Richter jedoch nicht, da er zuvor Beschwerde­schreiben zu früheren Beur­kundungen bekommen hatte. Aufgrund der Beschwerden müsse sich dem Notar der Verdacht aufgedrängt haben, dass die Vertrags­vermittler in betrügerischer Weise vorgegangen seien.

Urteil des Land­gerichts Berlin vom 14. November 2013, Az. (502) 241 Js 987/12 (39/12); nicht rechts­kräftig.

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RobertBeckmann am 07.03.2014 um 10:43 Uhr

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