Schorn­steinfeger

Kehren, prüfen, messen – so oft ist vorgeschrieben

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Prüf­intervalle für Feuer­stätten: Kehren, Über­prüfen und Messen kann jeder Schorn­steinfeger über­nehmen, die Feuer­stättenschau nur der Bezirks­schorn­steinfeger.

Art der Heizung

Kehren und Über­prüfen1

Messen2

Feuer­stättenschau3

Kessel älter als zwölf Jahre

Kessel bis zwölf Jahre alt

Flüssige Brenn­stoffe (Öl)

Herkömm­licher Ölheizkessel

Jähr­lich

Alle zwei Jahre

Alle drei Jahre

Zweimal in sieben Jahren

Ölbrenn­wert­kessel

Jähr­lich4

Alle zwei Jahre

Alle drei Jahre

Raum­luft­unabhängiger Ölheizkessel5

Alle zwei Jahre

Alle zwei Jahre

Alle drei Jahre

Gasförmige Brenn­stoffe (Gas)

Herkömm­licher Gasheizkessel

Jähr­lich

Alle zwei Jahre6

Alle drei Jahre6

Zweimal in sieben Jahren

Gasbrenn­wert­kessel

Jähr­lich

Nie

Nie

Gasbrenn­wert­kessel mit Über­druck-Abgas­anlage7

Alle zwei Jahre8

Nie

Nie

Raum­luft­unabhängiger herkömm­licher Gasheizkessel

Alle zwei Jahre8

Alle zwei Jahre6

Alle drei Jahre6

Feste Brenn­stoffe (Holz, Kohle, Pellets)

Regel­mäßig in der Heiz­periode genutzter Kamin- oder Kachel­ofen

Drei Mal jähr­lich

Nie

Zweimal in sieben Jahren

Mehr als gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachel­ofen

Zwei Mal jähr­lich

Nie

Gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachel­ofen

Ein Mal jähr­lich

Nie

Betriebs­bereiter, aber unbe­nutzter Kamin- oder Kachel­ofen

Ein Mal jähr­lich

Nie

Pellet­ofen

Zwei Mal jähr­lich

Nie

Heizkessel für feste Brenn­stoffe, (z. B. Pellethei­zung)

Zwei Mal jähr­lich

Bei Einbau und dann alle zwei Jahre

Quelle: Bundes­verband des Schorn­steinfeger­hand­werks

1
Freie Tätig­keiten gemäß Kehr- und Über­prüfungs­ordnung (KÜO).
2
Freie Tätig­keiten gemäß der Ersten Verordnung zur Durch­führung des Bundes-Immissions­schutz­gesetzes (1. BImSchV).
3
Hoheitliche Tätig­keit, die der Bezirks­schorn­steinfeger ausführt.
4
Bei ausschließ­licher Nutzung von schwefel­armem Heizöl und Betrieb mit Über­druck-Abgas­anlage (siehe Fußnote 7) alle zwei Jahre.
5
Zur ausschließ­lichen Verbrennung von schwefel­armem Heizöl.
6
Mit selbst­kalibrierendem Regler alle fünf Jahre.
7
Abgase werden mit einem Gebläse aus der Abgas­anlage gedrückt.
8
Mit selbst­kalibrierendem Regler alle drei Jahre.
40

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