Kehren, prüfen, messen – so oft ist vorgeschrieben
Prüfintervalle für Feuerstätten: Kehren, Überprüfen und Messen kann jeder Schornsteinfeger übernehmen, die Feuerstättenschau nur der Bezirksschornsteinfeger.
Art der Heizung | Kehren und Überprüfen1 | Messen2 | Feuerstättenschau3 | |
Kessel älter als zwölf Jahre | Kessel bis zwölf Jahre alt | |||
Art der Heizung | Kehren und Überprüfen1 | Messen2 | Feuerstättenschau3 | |
Kessel älter als zwölf Jahre | Kessel bis zwölf Jahre alt | |||
Flüssige Brennstoffe (Öl) | ||||
Herkömmlicher Ölheizkessel | Jährlich | Alle zwei Jahre | Alle drei Jahre | Zweimal in sieben Jahren |
Ölbrennwertkessel | Jährlich4 | Alle zwei Jahre | Alle drei Jahre | |
Raumluftunabhängiger Ölheizkessel5 | Alle zwei Jahre | Alle zwei Jahre | Alle drei Jahre | |
Gasförmige Brennstoffe (Gas) | ||||
Herkömmlicher Gasheizkessel | Jährlich | Alle zwei Jahre6 | Alle drei Jahre6 | Zweimal in sieben Jahren |
Gasbrennwertkessel | Jährlich | Nie | Nie | |
Gasbrennwertkessel mit Überdruck-Abgasanlage7 | Alle zwei Jahre8 | Nie | Nie | |
Raumluftunabhängiger herkömmlicher Gasheizkessel | Alle zwei Jahre8 | Alle zwei Jahre6 | Alle drei Jahre6 | |
Feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Pellets) | ||||
Regelmäßig in der Heizperiode genutzter Kamin- oder Kachelofen | Drei Mal jährlich | Nie | Zweimal in sieben Jahren | |
Mehr als gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen | Zwei Mal jährlich | Nie | ||
Gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen | Ein Mal jährlich | Nie | ||
Betriebsbereiter, aber unbenutzter Kamin- oder Kachelofen | Ein Mal jährlich | Nie | ||
Pelletofen | Zwei Mal jährlich | Nie | ||
Heizkessel für feste Brennstoffe, (z. B. Pelletheizung) | Zwei Mal jährlich | Bei Einbau und dann alle zwei Jahre |
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- 1 Freie Tätigkeiten gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
- 2 Freie Tätigkeiten gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
- 3 Hoheitliche Tätigkeit, die der Bezirksschornsteinfeger ausführt.
- 4 Bei ausschließlicher Nutzung von schwefelarmem Heizöl und Betrieb mit Überdruck-Abgasanlage (siehe Fußnote 7) alle zwei Jahre.
- 5 Zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl.
- 6 Mit selbstkalibrierendem Regler alle fünf Jahre.
- 7 Abgase werden mit einem Gebläse aus der Abgasanlage gedrückt.
- 8 Mit selbstkalibrierendem Regler alle drei Jahre.