Prüfintervalle für Feuerstätten: Kehren, Überprüfen und Messen kann jeder Schornsteinfeger übernehmen, die Feuerstättenschau nur der Bezirksschornsteinfeger.
Art der Heizung |
Kehren und Überprüfen1 |
Messen2 |
Feuerstättenschau3 |
|
Kessel älter als zwölf Jahre |
Kessel bis zwölf Jahre alt |
|||
Flüssige Brennstoffe (Öl) |
||||
Herkömmlicher Ölheizkessel |
Jährlich |
Alle zwei Jahre |
Alle drei Jahre |
Zweimal in sieben Jahren |
Ölbrennwertkessel |
Jährlich4 |
Alle zwei Jahre |
Alle drei Jahre |
|
Raumluftunabhängiger Ölheizkessel5 |
Alle zwei Jahre |
Alle zwei Jahre |
Alle drei Jahre |
|
Gasförmige Brennstoffe (Gas) |
||||
Herkömmlicher Gasheizkessel |
Jährlich |
Alle zwei Jahre6 |
Alle drei Jahre6 |
Zweimal in sieben Jahren |
Gasbrennwertkessel |
Jährlich |
Nie |
Nie |
|
Gasbrennwertkessel mit Überdruck-Abgasanlage7 |
Alle zwei Jahre8 |
Nie |
Nie |
|
Raumluftunabhängiger herkömmlicher Gasheizkessel |
Alle zwei Jahre8 |
Alle zwei Jahre6 |
Alle drei Jahre6 |
|
Feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Pellets) |
||||
Regelmäßig in der Heizperiode genutzter Kamin- oder Kachelofen |
Drei Mal jährlich |
Nie |
Zweimal in sieben Jahren |
|
Mehr als gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen |
Zwei Mal jährlich |
Nie |
||
Gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen |
Ein Mal jährlich |
Nie |
||
Betriebsbereiter, aber unbenutzter Kamin- oder Kachelofen |
Ein Mal jährlich |
Nie |
||
Pelletofen |
Zwei Mal jährlich |
Nie |
||
Heizkessel für feste Brennstoffe, (z. B. Pelletheizung) |
Zwei Mal jährlich |
Bei Einbau und dann alle zwei Jahre |
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- 1
- Freie Tätigkeiten gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
- 2
- Freie Tätigkeiten gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
- 3
- Hoheitliche Tätigkeit, die der Bezirksschornsteinfeger ausführt.
- 4
- Bei ausschließlicher Nutzung von schwefelarmem Heizöl und Betrieb mit Überdruck-Abgasanlage (siehe Fußnote 7) alle zwei Jahre.
- 5
- Zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl.
- 6
- Mit selbstkalibrierendem Regler alle fünf Jahre.
- 7
- Abgase werden mit einem Gebläse aus der Abgasanlage gedrückt.
- 8
- Mit selbstkalibrierendem Regler alle drei Jahre.
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