Schorn­steinfeger Nicht voreilig Kehr­aufträge vergeben

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Schorn­steinfeger - Nicht voreilig Kehr­aufträge vergeben

Nach Wegfall des Kehr­monopols erhalten viele Haus­besitzer jetzt Post vom Schorn­steinfeger. Finanztest rät: Niemand sollte voreilig einen Auftrag vergeben.

Post vom Schorn­steinfeger

Schorn­steinfeger - Nicht voreilig Kehr­aufträge vergeben

Anja Peleikis aus Berlin hat sich eine neue, güns­tigere Firma für das Kehren ihres Schorn­steins gesucht.

„Damit wir die Arbeiten weiter wie gewohnt durch­führen, bitten wir Sie, diesen Auftrag unter­schrieben an uns zu schi­cken“, steht harmlos in einem Brief, den Leserin Anja Peleikis von ihrem Schorn­steinfeger bekam. Doch mit einer Unter­schrift hätte sich Peleikis an den Bezirks­schorn­steinfeger gebunden. Viele Leser berichten von ähnlichen Briefen, in denen der Schorn­steinfeger den Eindruck erweckt, er sei sowieso weiterhin für Kamin und Heizung zuständig. Doch seit Januar ist das Kehr­monopol gefallen und Kunden können einen Betrieb ihrer Wahl mit den Arbeiten beauftragen.

Schorn­steinfeger behält hoheitliche Aufgaben

Zwar behält der Bezirks­schorn­steinfeger weiterhin die „hoheitlichen“ Aufgaben. Das heißt aber nur, dass er zweimal alle sieben Jahre zur Feuer­stättenschau ins Haus kommt und die Heizung prüft. Frei vergeben werden darf die Haupt­arbeit, das regel­mäßige Kehren, das oft dreimal im Jahr nötig ist. Dafür dürfen Haus­besitzer nun auch andere Betriebe wählen und können Geld sparen. Auf diese Arbeiten bezog sich der Auftrag, den Anja Peleikis unter­schreiben sollte. Was ihr bisheriger Schorn­steinfeger dafür haben will, schreibt er nicht. „Preis in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben“, heißt es geheim­nisvoll. Dabei kennt er Haus und Heizung genau.

Haus­besitzer müssen jetzt selbst aktiv werden

Haus­besitzer sind seit Jahres­beginn 2013 verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, dass die Kehr­arbeiten erledigt werden. Anja Peleikis könnte damit ihren bisherigen Schorn­steinfeger beauftragen. Doch die Berlinerin hat im Internet inzwischen einen Betrieb gefunden, der ihr einen Kosten­vor­anschlag erstellt hat und sich von selbst meldet, wenn Termine anstehen. Adressen stehen unter www.bafa.de, „Schorn­steinfe­gerregister“ oder unter www.schornsteinfeger.de.

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FSchmidtsdorff am 24.03.2017 um 09:49 Uhr
Schornsteinfegersuche

Auf der o.g. Seite Schornsteinfeger.de habe ich gehofft eine Auswahl zu finden. Doch leider, nach der Straßenangabe nur den "Zuständigen Bezirksschornsteinfeger" als Ergebnis bekommen.
C. Thau für F. Schmidtsdorff

TWMueller am 18.01.2013 um 01:31 Uhr
Schornsteinfeger Service-Verträge prüfen

Viele der Service-Verträge, die Gebäudeeigentümern von den ehemaligen Bezirksschornsteinfegermeistern vorgelegt wurden, sind fehlerhaft.
Ist der Auftragsumfang / sind die auszuführenden Arbeiten hinreichend genau angegeben? Ein Verweis auf einen Feuerstättenbescheid reicht nur dann, wenn dieser BESTANDTEIL (Anlage) des Vertrags ist.
Ist ein BRUTTO-Preis angegeben? Ein Verweis auf die KÜO reicht nicht aus, da diese per 31.12.2012 für HANDWERKLICHE Arbeiten AUSSER KRAFT getreten ist. Zudem sollte niemand mehr nach "Arbeitswerten" abrechnen lassen. Nach Preisangabe-Verordnung sind gegenüber Endverbrauchern zudem Preise INKLUSIVE Umsatzsteuer anzugeben. Forden Sie einen klaren STUDENSATZ und ggf. Angaben, ob Fahrtkosten hinzukommen. Alternativ könnte natürlich auch ein PAUSCHAL-Preis vereinbart werden. Aber dieser muss natürlich in EURO im Vertrag stehen.
Handelt es sich um ein HAUSTÜR-GESCHÄFT oder einen FERNABSATZ? Dann auf die WIDERRUFSBELEHRUNG achten.

Joachim.Datko am 16.01.2013 um 11:36 Uhr
Schornsteinfeger-Fehlverhalten auch ins Internet

Zu "Gustav2013 15.01.201 - 20:54"
Falls jemand den Feuerstättenbescheid und das Angebot gleichzeitig erhalten hat, kann man dies im Internet gut zeigen, ich bin dazu bereit. Schicken Sie mir eingescannte Schornsteinfeger-Schreiben per e-mail ( webmaster@monopole.de ). --- Ich werde sie dann unter www.kontra-schornsteinfeger.de und www.freie-schornsteinfeger-wahl.de "anonymisiert" veröffentlichen, so dass man den Namen des Bezirksschornsteinfegers und dessen Adresse nicht sieht. --- Joachim Datko - Ingenieur, Physiker --- Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol

Gustav2013 am 15.01.2013 um 21:54 Uhr
Viele Aufträge sind nichtig!

Ich verstehe nicht, warum die Medien nicht die Art und Weise der Kundenbindung unter die Lupe nehmen.
Viele Bezirksschornsteinfeger haben den Feuerstättenbescheid gemeinsam mit einer Bitte um Weiterverpflichtung versendet.Da wird eine hoheitliche Aufgabe mit einem privaten Interesse verbunden.Das ist rechtlich nicht erlaubt. Die unterschriebenen Aufträge sind somit nichtig. Der Verbraucher wird durch das gleichzeitige Versenden in seiner freien Wahl eines Schornsteinfegers beinflusst. Ähnliche Vorfälle wurden in Bremen von der dortigen Schornsteinfegerinnung abgemahnt. Bei erneuten Verstoß droht dort sogar ein Verwarngeld.
Diese unkorrekten Aufträge verhindern den Wettbewerb und sind ein künstliches Erhalten des Monopols.
Warum berichten die Medien nicht darüber?

WB1450 am 15.01.2013 um 19:27 Uhr
Die KÜO und der Zwang zum Kaminkehrermeister

Ich betreibe einen Testsieger - Pelletofen in bivalenter Betriebsweise der im Kamin nur ein bischen Asche hinterläßt.
Aber es "muß" eine Kaminkehrermeister zweimal im Jahr kommen, um ein paar Gramm Asche aus dem Kamin zu nehmen.
Am Auto und am Haus darf ich fast alles machen, einen Besen durch den Kamin ziehen und die Asche entsorgen - nein - das darf nur ein Meister.
Hier von einem Fall eines Monopols zu sprechen, ist schon sehr übertrieben.
HR