
Nach Wegfall des Kehrmonopols erhalten viele Hausbesitzer jetzt Post vom Schornsteinfeger. Finanztest rät: Niemand sollte voreilig einen Auftrag vergeben.
Post vom Schornsteinfeger

Anja Peleikis aus Berlin hat sich eine neue, günstigere Firma für das Kehren ihres Schornsteins gesucht.
„Damit wir die Arbeiten weiter wie gewohnt durchführen, bitten wir Sie, diesen Auftrag unterschrieben an uns zu schicken“, steht harmlos in einem Brief, den Leserin Anja Peleikis von ihrem Schornsteinfeger bekam. Doch mit einer Unterschrift hätte sich Peleikis an den Bezirksschornsteinfeger gebunden. Viele Leser berichten von ähnlichen Briefen, in denen der Schornsteinfeger den Eindruck erweckt, er sei sowieso weiterhin für Kamin und Heizung zuständig. Doch seit Januar ist das Kehrmonopol gefallen und Kunden können einen Betrieb ihrer Wahl mit den Arbeiten beauftragen.
Schornsteinfeger behält hoheitliche Aufgaben
Zwar behält der Bezirksschornsteinfeger weiterhin die „hoheitlichen“ Aufgaben. Das heißt aber nur, dass er zweimal alle sieben Jahre zur Feuerstättenschau ins Haus kommt und die Heizung prüft. Frei vergeben werden darf die Hauptarbeit, das regelmäßige Kehren, das oft dreimal im Jahr nötig ist. Dafür dürfen Hausbesitzer nun auch andere Betriebe wählen und können Geld sparen. Auf diese Arbeiten bezog sich der Auftrag, den Anja Peleikis unterschreiben sollte. Was ihr bisheriger Schornsteinfeger dafür haben will, schreibt er nicht. „Preis in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben“, heißt es geheimnisvoll. Dabei kennt er Haus und Heizung genau.
Hausbesitzer müssen jetzt selbst aktiv werden
Hausbesitzer sind seit Jahresbeginn 2013 verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, dass die Kehrarbeiten erledigt werden. Anja Peleikis könnte damit ihren bisherigen Schornsteinfeger beauftragen. Doch die Berlinerin hat im Internet inzwischen einen Betrieb gefunden, der ihr einen Kostenvoranschlag erstellt hat und sich von selbst meldet, wenn Termine anstehen. Adressen stehen unter www.bafa.de, „Schornsteinfegerregister“ oder unter www.schornsteinfeger.de.
Was sonst 2013 noch neu ist
test.de hat wichtige Änderungen 2013 für Sie zusammengestellt Neu in 2013: Was sich für Sie ändert
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- Mehr Auswahl und sinkende Preise – das war die Hoffnung vieler Immobilienbesitzer, als vor sechs Jahren der freie Wettbewerb unter den Schornsteinfegern eingeführt...
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- Das Interesse an Kaminöfen ist aktuell groß. Die seit 2022 geltenden neuen Aufstellregeln für Schornsteine verhindern den Einbau aber manchmal. Das Wichtigste in Kürze.
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- Die seit 1. März 2023 geltende Gaspreisbremse soll die gestiegenen Marktpreise abfedern. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch die Entlastung ist.
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Auf der o.g. Seite Schornsteinfeger.de habe ich gehofft eine Auswahl zu finden. Doch leider, nach der Straßenangabe nur den "Zuständigen Bezirksschornsteinfeger" als Ergebnis bekommen.
C. Thau für F. Schmidtsdorff
Viele der Service-Verträge, die Gebäudeeigentümern von den ehemaligen Bezirksschornsteinfegermeistern vorgelegt wurden, sind fehlerhaft.
Ist der Auftragsumfang / sind die auszuführenden Arbeiten hinreichend genau angegeben? Ein Verweis auf einen Feuerstättenbescheid reicht nur dann, wenn dieser BESTANDTEIL (Anlage) des Vertrags ist.
Ist ein BRUTTO-Preis angegeben? Ein Verweis auf die KÜO reicht nicht aus, da diese per 31.12.2012 für HANDWERKLICHE Arbeiten AUSSER KRAFT getreten ist. Zudem sollte niemand mehr nach "Arbeitswerten" abrechnen lassen. Nach Preisangabe-Verordnung sind gegenüber Endverbrauchern zudem Preise INKLUSIVE Umsatzsteuer anzugeben. Forden Sie einen klaren STUDENSATZ und ggf. Angaben, ob Fahrtkosten hinzukommen. Alternativ könnte natürlich auch ein PAUSCHAL-Preis vereinbart werden. Aber dieser muss natürlich in EURO im Vertrag stehen.
Handelt es sich um ein HAUSTÜR-GESCHÄFT oder einen FERNABSATZ? Dann auf die WIDERRUFSBELEHRUNG achten.
Zu "Gustav2013 15.01.201 - 20:54"
Falls jemand den Feuerstättenbescheid und das Angebot gleichzeitig erhalten hat, kann man dies im Internet gut zeigen, ich bin dazu bereit. Schicken Sie mir eingescannte Schornsteinfeger-Schreiben per e-mail ( webmaster@monopole.de ). --- Ich werde sie dann unter www.kontra-schornsteinfeger.de und www.freie-schornsteinfeger-wahl.de "anonymisiert" veröffentlichen, so dass man den Namen des Bezirksschornsteinfegers und dessen Adresse nicht sieht. --- Joachim Datko - Ingenieur, Physiker --- Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol
Ich verstehe nicht, warum die Medien nicht die Art und Weise der Kundenbindung unter die Lupe nehmen.
Viele Bezirksschornsteinfeger haben den Feuerstättenbescheid gemeinsam mit einer Bitte um Weiterverpflichtung versendet.Da wird eine hoheitliche Aufgabe mit einem privaten Interesse verbunden.Das ist rechtlich nicht erlaubt. Die unterschriebenen Aufträge sind somit nichtig. Der Verbraucher wird durch das gleichzeitige Versenden in seiner freien Wahl eines Schornsteinfegers beinflusst. Ähnliche Vorfälle wurden in Bremen von der dortigen Schornsteinfegerinnung abgemahnt. Bei erneuten Verstoß droht dort sogar ein Verwarngeld.
Diese unkorrekten Aufträge verhindern den Wettbewerb und sind ein künstliches Erhalten des Monopols.
Warum berichten die Medien nicht darüber?
Ich betreibe einen Testsieger - Pelletofen in bivalenter Betriebsweise der im Kamin nur ein bischen Asche hinterläßt.
Aber es "muß" eine Kaminkehrermeister zweimal im Jahr kommen, um ein paar Gramm Asche aus dem Kamin zu nehmen.
Am Auto und am Haus darf ich fast alles machen, einen Besen durch den Kamin ziehen und die Asche entsorgen - nein - das darf nur ein Meister.
Hier von einem Fall eines Monopols zu sprechen, ist schon sehr übertrieben.
HR