Eigentümer müssen Bezirksschornsteinfegern für die Feuerstättenschau ungehinderten Zugang zu Wohnräumen ermöglichen. Sie untersuchen Heizungs- und Abgasanlagen auf den Brandschutz. Die Tätigkeit darf auch nicht durch Videoaufnahmen dokumentiert werden, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 8 L 183.16). Eigentümer eines Wohnhauses wollten den Schornsteinfeger nur einlassen, wenn sie seine Arbeit aufzeichnen dürfen. Das zuständige Bezirksamt verpflichtete sie jedoch, ihm umgehend Zutritt zu gestatten. Die Eigentümer verlangten daraufhin per Eilantrag das Recht, die Geschehnisse zu dokumentieren. Das Gericht verbot, die Feuerstättenschau an Bedingungen zu knüpfen. Film- und Fotoaufnahmen könnten die Persönlichkeitsrechte des Handwerkers verletzen.
-
- Mehr Auswahl und sinkende Preise – das war die Hoffnung vieler Immobilienbesitzer, als vor sechs Jahren der freie Wettbewerb unter den Schornsteinfegern eingeführt...
-
- Schornsteinfegerarbeiten zur Erhaltung der Brandsicherheit eines Hauses sind auch während der Pandemie notwendig, hat das Verwaltungsgericht Hannover kürzlich...
-
- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Ricarda717171: Wir empfehlen bei Streit mit dem Schornsteinfeger immer, sich an die zuständige Landesinnung zu wenden : https://www.schornsteinfeger.de/landesinnungsverbaende-und-innungen.aspx
(TK)
Meine Eltern haben in 12/2020 eine Gasheizung einbauen lassen (vorher Öl). Seit Jahren hatten sie für die jährliche Prüfung einen freien Schornsteinfeger und vetrauten ihm. Dieser sagte, er würde nun den Bezirksschornsteinfeger (BSF) wegen der Notwendigkeit eines Feuerstättenbescheides für die neue Heizung informieren. Das hat er nicht gemacht, wie sich heute herausstellte. Letzte Woche kam der freie Schornstinfeger messen, das wäre der jährliche Termin für die Prüfung der Ölheizung gewesen (die gibt es ja nicht mehr) und bequatschte meine alten Eltern, dass das so richtig sei, er müsse jetzt messen nach 5 Monaten Neueinbau der Heizung. Er fragte voher nach einem neuen Feuerstättenbescheid, der liegt noch nicht vor, sagten meine Eltern. Heute war der BSF da und meinte die Messung und Prüfung letzte Woche war nicht notwendig, das sagte mir eine Mitarbeiterun vom Ordnungsamt auch. Kann man da was machen? Müssen meine Eltern den freien Schornsteinfeger bezahlen?
http://www.energieverbraucher.de/de/schornsteinfeger__1162/
Bei der Feuerstättenschau wird der Schornsteinfeger als Amtsperiode tätig, ähnlich wie ein Polizist, Förster und ähnliche Beamte. Er handelt dabei als Verteuerung des Staates. Es ist ein absolutes Unding, wenn das Gericht meint, es, es bestünde kein Recht darauf, die Handlungen der Amtsperiode zu filmen. Wenn der Staat durch seine Vertreter handelt, habe ich als Bürger und Subjekt dieses Handelns alles Recht dieser Welt, dem Staat dabei auf die Finger zu schauen und sein Handeln zu dokumentieren. Ich hoffe wirklich sehr, der Kläger geht den Instanzenweg.
die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz.
Die Feuerstättenschau wird nach diesem Gesetz von 2008 in wesentlichen Teilen gültig ab 01.01.13, alle
3 1/2 Jahre durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger und darf nur persönlich durch diesen durchgeführt werden, nach dem alten Gesetz haben alle 5 Jahre gereicht.
Bei dieser Feuerstättenbeschau werden keinerlei Kehrungen,Messungen und Prüfungen durchgeführt sondern nur die Feuerstätten in "Augenschein" genommen.
Als Folge dieser Feuerstättenschau ergeht ein Feuerstättenbescheid, der die Termine für die Kehrungen, Prüfungen, Messungen für die nächsten Jahre auflistet und evtl. Mängel aufzeigt.
Auf Grund dieses Bescheides könnten dann auch freie Schornsteinfeger, im Schornsteinfegerregister bei der BAFA gelistet ( Dieses Register erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben) erledigt werde.