Schorn­steinfeger Feuer­stättenschau muss gestattet werden

6

Eigentümer müssen Bezirks­schorn­steinfegern für die Feuer­stättenschau ungehinderten Zugang zu Wohn­räumen ermöglichen. Sie unter­suchen Heizungs- und Abgas­anlagen auf den Brand­schutz. Die Tätig­keit darf auch nicht durch Video­aufnahmen dokumentiert werden, urteilte das Verwaltungs­gericht Berlin (Az. VG 8 L 183.16). Eigentümer eines Wohn­hauses wollten den Schorn­steinfeger nur einlassen, wenn sie seine Arbeit aufzeichnen dürfen. Das zuständige Bezirks­amt verpflichtete sie jedoch, ihm umge­hend Zutritt zu gestatten. Die Eigentümer verlangten darauf­hin per Eilantrag das Recht, die Gescheh­nisse zu dokumentieren. Das Gericht verbot, die Feuer­stättenschau an Bedingungen zu knüpfen. Film- und Foto­aufnahmen könnten die Persönlich­keits­rechte des Hand­werkers verletzen.

6

Mehr zum Thema

6 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.05.2021 um 11:47 Uhr
Freier Schornsteinfeger

@Ricarda717171: Wir empfehlen bei Streit mit dem Schornsteinfeger immer, sich an die zuständige Landesinnung zu wenden : https://www.schornsteinfeger.de/landesinnungsverbaende-und-innungen.aspx
(TK)

Ricarda717171 am 10.05.2021 um 21:41 Uhr
Freier Schornsteinfeger

Meine Eltern haben in 12/2020 eine Gasheizung einbauen lassen (vorher Öl). Seit Jahren hatten sie für die jährliche Prüfung einen freien Schornsteinfeger und vetrauten ihm. Dieser sagte, er würde nun den Bezirksschornsteinfeger (BSF) wegen der Notwendigkeit eines Feuerstättenbescheides für die neue Heizung informieren. Das hat er nicht gemacht, wie sich heute herausstellte. Letzte Woche kam der freie Schornstinfeger messen, das wäre der jährliche Termin für die Prüfung der Ölheizung gewesen (die gibt es ja nicht mehr) und bequatschte meine alten Eltern, dass das so richtig sei, er müsse jetzt messen nach 5 Monaten Neueinbau der Heizung. Er fragte voher nach einem neuen Feuerstättenbescheid, der liegt noch nicht vor, sagten meine Eltern. Heute war der BSF da und meinte die Messung und Prüfung letzte Woche war nicht notwendig, das sagte mir eine Mitarbeiterun vom Ordnungsamt auch. Kann man da was machen? Müssen meine Eltern den freien Schornsteinfeger bezahlen?

WB1450 am 20.03.2017 um 06:24 Uhr
Bund der Energieverbraucher 15.03.17

http://www.energieverbraucher.de/de/schornsteinfeger__1162/

Gelöschter Nutzer am 25.02.2017 um 10:31 Uhr
Unfassbar, aber typisch Berlin

Bei der Feuerstättenschau wird der Schornsteinfeger als Amtsperiode tätig, ähnlich wie ein Polizist, Förster und ähnliche Beamte. Er handelt dabei als Verteuerung des Staates. Es ist ein absolutes Unding, wenn das Gericht meint, es, es bestünde kein Recht darauf, die Handlungen der Amtsperiode zu filmen. Wenn der Staat durch seine Vertreter handelt, habe ich als Bürger und Subjekt dieses Handelns alles Recht dieser Welt, dem Staat dabei auf die Finger zu schauen und sein Handeln zu dokumentieren. Ich hoffe wirklich sehr, der Kläger geht den Instanzenweg.

WB1450 am 26.01.2017 um 18:11 Uhr
Feuerstättenschau erster Teil

die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz.
Die Feuerstättenschau wird nach diesem Gesetz von 2008 in wesentlichen Teilen gültig ab 01.01.13, alle
3 1/2 Jahre durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger und darf nur persönlich durch diesen durchgeführt werden, nach dem alten Gesetz haben alle 5 Jahre gereicht.
Bei dieser Feuerstättenbeschau werden keinerlei Kehrungen,Messungen und Prüfungen durchgeführt sondern nur die Feuerstätten in "Augenschein" genommen.
Als Folge dieser Feuerstättenschau ergeht ein Feuerstättenbescheid, der die Termine für die Kehrungen, Prüfungen, Messungen für die nächsten Jahre auflistet und evtl. Mängel aufzeigt.
Auf Grund dieses Bescheides könnten dann auch freie Schornsteinfeger, im Schornsteinfegerregister bei der BAFA gelistet ( Dieses Register erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben) erledigt werde.