Art der Heizung |
Kehren und Überprüfen1 |
Messen2 |
Durchschnittliche Kosten pro Jahr3(Euro) |
|
Kessel älter als zwölf Jahre |
Kessel bis zwölf Jahre alt |
|||
Flüssige Brennstoffe (Öl) |
||||
Herkömmlicher Ölheizkessel |
Jährlich |
Alle zwei Jahre |
Alle drei Jahre |
40 bis 50 |
Ölbrennwertkessel |
Jährlich4 |
Alle zwei Jahre |
Alle drei Jahre |
40 bis 50 |
Raumluftunabhängiger Ölheizkessel5 |
Alle zwei Jahre |
Alle zwei Jahre |
Alle drei Jahre |
20 bis 35 |
Gasförmige Brennstoffe (Gas) |
||||
Herkömmlicher Gasheizkessel |
Jährlich |
Alle zwei Jahre6 |
Alle drei Jahre6 |
40 bis 50 |
Gasbrennwertkessel |
Jährlich |
Nie |
Nie |
40 bis 45 |
Gasbrennwertkessel |
Alle zwei Jahre8 |
Nie |
Nie |
20 bis 259 |
Raumluftunabhängiger herkömmlicher Gasheizkessel |
Alle zwei Jahre8 |
Alle zwei Jahre6 |
Alle drei Jahre6 |
20 bis 35 |
Feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Pellets) |
||||
In der Heizperiode täglich genutzter Kamin- oder Kachelofen |
Drei Mal jährlich |
Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) |
65 bis 7510 |
|
Nicht nur gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen |
Zwei Mal jährlich |
Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) |
40 bis 5010 |
|
Gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen |
Ein Mal jährlich |
Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) |
20 bis 3010 |
|
Betriebsbereiter, aber unbenutzter Kamin- oder Kachelofen |
Ein Mal jährlich |
Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) |
20 bis 3010 |
|
Pelletofen |
Zwei Mal jährlich |
Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) |
40 bis 5010 |
|
Pelletheizung (bis 15 kW) |
Zwei Mal jährlich |
Bei Einbau und dann alle zwei Jahre11 |
40 bis 501012 |
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks; eigene Berechnungen. Stand Januar 2011
- 1
- Gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
- 2
- Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
- 3
- Grund-, Kehr- und Messgebühren für ein Einfamilienhaus ohne Besonderheiten. Abhängig vom Bundesland. Schornstein zehn Meter Länge.
- 4
- Bei ausschließlicher Nutzung von schwefelarmem Heizöl und Betrieb mit Überdruck-Abgasanlage (siehe Fußnote 7) alle zwei Jahre.
- 5
- Geräte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl.
- 6
- Mit selbstkalibrierendem Regler (selbst kontrollierend) alle fünf Jahre.
- 7
- Abgase werden mittels eines Gebläses aus der Abgasanlage gedrückt.
- 8
- Mit selbstkalibrierendem Regler alle drei Jahre.
- 9
- Mit selbstkalibrierendem Regler 15 bis 20 Euro.
- 10
- Ohne Gebühren für Feuerstättenschau und -bescheid.
- 11
- Beginn abhängig vom Alter, frühestens ab 2015.
- 12
- Ab Beginn der Messpflicht zusätzliche Kosten.
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