So oft muss der Schornsteinfeger kommen
Art der Heizung | Kehren und Überprüfen1 | Messen2 | Durchschnittliche Kosten pro Jahr3(Euro) | |
Kessel älter als zwölf Jahre | Kessel bis zwölf Jahre alt | |||
Art der Heizung | Kehren und Überprüfen1 | Messen2 | Durchschnittliche Kosten pro Jahr3(Euro) | |
Kessel älter als zwölf Jahre | Kessel bis zwölf Jahre alt | |||
Flüssige Brennstoffe (Öl) | ||||
Herkömmlicher Ölheizkessel | Jährlich | Alle zwei Jahre | Alle drei Jahre | 40 bis 50 |
Ölbrennwertkessel | Jährlich4 | Alle zwei Jahre | Alle drei Jahre | 40 bis 50 |
Raumluftunabhängiger Ölheizkessel5 | Alle zwei Jahre | Alle zwei Jahre | Alle drei Jahre | 20 bis 35 |
Gasförmige Brennstoffe (Gas) | ||||
Herkömmlicher Gasheizkessel | Jährlich | Alle zwei Jahre6 | Alle drei Jahre6 | 40 bis 50 |
Gasbrennwertkessel | Jährlich | Nie | Nie | 40 bis 45 |
Gasbrennwertkessel | Alle zwei Jahre8 | Nie | Nie | 20 bis 259 |
Raumluftunabhängiger herkömmlicher Gasheizkessel | Alle zwei Jahre8 | Alle zwei Jahre6 | Alle drei Jahre6 | 20 bis 35 |
Feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Pellets) | ||||
In der Heizperiode täglich genutzter Kamin- oder Kachelofen | Drei Mal jährlich | Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) | 65 bis 7510 | |
Nicht nur gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen | Zwei Mal jährlich | Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) | 40 bis 5010 | |
Gelegentlich genutzter Kamin- oder Kachelofen | Ein Mal jährlich | Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) | 20 bis 3010 | |
Betriebsbereiter, aber unbenutzter Kamin- oder Kachelofen | Ein Mal jährlich | Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) | 20 bis 3010 | |
Pelletofen | Zwei Mal jährlich | Bei Einbau und bei Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) | 40 bis 5010 | |
Pelletheizung (bis 15 kW) | Zwei Mal jährlich | Bei Einbau und dann alle zwei Jahre11 | 40 bis 501012 |
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks; eigene Berechnungen. Stand Januar 2011
- 1 Gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
- 2 Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
- 3 Grund-, Kehr- und Messgebühren für ein Einfamilienhaus ohne Besonderheiten. Abhängig vom Bundesland. Schornstein zehn Meter Länge.
- 4 Bei ausschließlicher Nutzung von schwefelarmem Heizöl und Betrieb mit Überdruck-Abgasanlage (siehe Fußnote 7) alle zwei Jahre.
- 5 Geräte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl.
- 6 Mit selbstkalibrierendem Regler (selbst kontrollierend) alle fünf Jahre.
- 7 Abgase werden mittels eines Gebläses aus der Abgasanlage gedrückt.
- 8 Mit selbstkalibrierendem Regler alle drei Jahre.
- 9 Mit selbstkalibrierendem Regler 15 bis 20 Euro.
- 10 Ohne Gebühren für Feuerstättenschau und -bescheid.
- 11 Beginn abhängig vom Alter, frühestens ab 2015.
- 12 Ab Beginn der Messpflicht zusätzliche Kosten.