Schornsteinfeger Ende eines Monopols

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Bald können Hauseigentümer selbst entscheiden, wer bei ihnen den Kamin kehrt. Viele bekommen deshalb jetzt ungewohnte Post.

Der Schornsteinfeger lädt sich selber ein und der Hausbesitzer muss ihn bezahlen. Seit mehr als 70 Jahren garantiert das Schornsteinfegergesetz dem Bezirksschornsteinfeger Job und sichere Einkünfte. In seinem Kehrbezirk darf bislang kein anderer die Kamine fegen.

Damit ist bald Schluss. Anfang 2013 wird unter den Schornsteinfegern der freie Wettbewerb eingeführt. Spätestens dann haben die Hauseigentümer die Freiheit, selbst einen Schornsteinfeger auszuwählen. Gut, wer sich bis dahin mit den Regeln auskennt – zumal Hauseigentümer bereits jetzt erste Veränderungen bemerken.

Warum bekomme ich plötzlich einen Feuerstättenbescheid?

Den Feuerstättenbescheid stellen die Bezirksschornsteinfeger in nächster Zeit für so gut wie jedes Haus aus. Meist kommen sie dafür zur „Feuerstättenschau“, und zwar spätestens bis Ende 2012. In den Feuerstättenbescheid schreiben sie, wann im Haus welche Schornsteinfegerarbeiten fällig sind. Das ist wichtig, weil ab dem Jahr 2013 nicht mehr der Bezirksschornsteinfeger für die Überwachung der Feuerstätte zuständig ist, sondern Sie selbst als Eigentümer. Der Bezirksschornsteinfeger überprüft nur noch, ob Sie die in dem Bescheid festgelegten Fristen wirklich einhalten, und führt darüber ein Kehrbuch.

Kann ich mir nicht jetzt schon selbst einen Schornsteinfeger aussuchen?

Im Prinzip ja. Bis Ende 2012 dürfen allerdings nur Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland den deutschen Bezirksschornsteinfegern Konkurrenz machen. Diese kuriose Situation ist entstanden, weil Deutschland die Dienstleistungsfreiheit gewähren musste. Das heißt, vor allem Hausbesitzer in Grenznähe haben bereits jetzt die Möglichkeit, ihren Schornsteinfeger selbst zu wählen. Wirklichen Wettbewerb innerhalb des deutschen Schornsteinfegerhandwerkes wird es erst ab 1. Januar 2013 geben.

Wird es künftig für den Hauseigentümer billiger?

Das ist bislang noch offen. Kosteneinsparungen auf der einen Seite können beispielsweise durch längere Anfahrtswege auf der anderen Seite aufgehoben werden. Aber der Wettbewerbsdruck kann möglicherweise auch andere positive Effekte haben. Vielleicht haben Sie es künftig leichter, einen Termin außerhalb der üblichen Arbeitszeiten von montags bis freitags zwischen 6 und 18 Uhr zu vereinbaren.

Der Schornsteinfeger hat mir ein Formular vorgelegt, mit dem ich ihn beauftrage. Muss ich das unterschreiben?

Nein. Sie haben bis Ende 2012 Zeit, sich für einen Schornsteinfeger zu entscheiden. Bis dahin kommt der Schornsteinfeger wie gewohnt ohne Auftrag. Erst nach 2012 tragen Sie die Verantwortung, dass die im Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten fristgerecht ausgeführt werden.

Einen neuen Schornsteinfeger finden Sie beispielsweise über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (www.schornsteinfeger.de> Bundesverband > Landesverbände Innungen, siehe auch „Unser Rat“). In der Regel wird sich der von Ihnen beauftragte Schornsteinfeger darum kümmern, dass die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erledigt werden.

Für bestimmte „hoheitliche“ Aufgaben wird auch weiterhin der Bezirksschornsteinfeger zuständig sein. Er führt zum Beispiel das Kehrbuch und er kommt im Schnitt alle dreieinhalb Jahre zur Feuerstättenschau. Aber das wird kein Amt auf Lebenszeit mehr sein. Die Kehrbezirke werden alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Der Bezirksschornsteinfeger muss sich dann erneut um seinen Kehrbezirk bewerben.

Muss der Schornsteinfeger künftig genauso oft kommen wie bisher?

Ja. Wie oft der Schornsteinfeger kommt, ist gesetzlich festgelegt. Das wird auch nach 2012 so bleiben. Maßgebend sind vor allem zwei Gesetze:

Die bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt, wie der Schornsteinfeger die Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerstätte zu überwachen hat. Im Rahmen der KÜO kontrolliert er unter anderem den Kohlenmonoxidgehalt der Abgase und ihren ungehinderten Abzug. Die KÜO gilt seit Anfang 2010 und hat die bis dahin geltenden 16 Verordnungen der einzelnen Bundesländer ersetzt.

Außerdem muss der Schornsteinfeger den Heizkessel nach den Vorschriften der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) überwachen. Bei der 1. BImSchV geht es ausschließlich um den Umweltschutz. Der Schornsteinfeger misst erstens den Wärmeverlust von Öl- und Gasheizungen über die Abgase und zweitens Rußmenge, Ölrückstände und Kohlenstoffmonoxidgehalt bei Ölheizanlagen.

Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage energieeffizient und umweltschonend arbeitet. Die 1. BImSchV gilt seit 22. März 2010. Einige Heizanlagen, vor allem moderne Gas- und Ölbrennwertkessel, werden seitdem seltener kontrolliert.

Wenn möglich soll der Schornsteinfeger die Sicherheitsprüfung und Messung nach den beiden Gesetzen in einem Arbeitsgang erledigen. Eine Übersicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle gibt unsere Tabelle.

Welche Gebühren darf der Schornsteinfeger verlangen?

Auch das ist zurzeit noch gesetzlich geregelt, und zwar in der KÜO. Für jeden Arbeitsschritt gibt es einen festgelegten Arbeitswert, der je nach Bundesland 0,92 Euro oder 1,01 Euro kostet. Für den Hausbesitzer sind die Abrechnungen meist nur schwer nachzuvollziehen.

In der Tabelle haben wir die Durchschnittswerte für ein herkömmliches Einfamilienhaus ohne Besonderheiten dargestellt. Im Einzelfall kann die Abrechnung aber anders aussehen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit haben, sollten Sie sich die Abrechnung von Ihrem Schornsteinfeger erklären lassen. Im Streifall hilft die Innung oder der Landesverband (siehe „Unser Rat“).

Ende 2012 tritt die in der KÜO festgesetzte Gebührenregelung außer Kraft. Die Kosten für die meisten Schornsteinfegerarbeiten sind dann frei verhandelbar.

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philipt am 22.04.2023 um 13:12 Uhr
Geldmacherei

Schornsteinfegerkosten steigen seit Jahren überproportional und haben sich ggü. vor 10 Jahren teilweise vervierfacht!!!
Bei den hoheitlichen Aufgaben tauchen plötzlich Posten auf, die diese Preissteigerungen rechtfertigen sollen. Z.B. "Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattungen von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden / Pflichterfüllung" bei einer 7 Jahre alten Heizung??? OHNE IN DER LAGE ZU SEIN ZU ERKLÄREN WAS GENAU "ÜBERPRÜFT" WURDE!!! oder "Messung der Brennstofffeuchte" bei einem vorhandenen Nachweis usw.
Freie Tätigkeiten auszuschreiben ist alleine wegen der Anfahrtpauschale nicht wirtschaftlich bzw. Unsinn. Vom Gesetzgeber gut gemeint, aber schlecht in der Umsetzung. Solange hoheitlichen Aufgaben (Umfang und Somit Rechnungshöhe ist vom Bezirksschornsteinfeger z.Z. frei wählbar) und freien Tätigkeiten nicht gemeinsam frei ausgeschrieben werden dürfen, ist keine Besserung in Sicht. Dafür ist aber vermutlich die Schornsteinfeger-Lobby zu stark.
Gruß TPH

VerbraucherInfo am 03.12.2015 um 23:07 Uhr
Schornsteinfeger sind die Besten

Es hat sich bestätigt, dass dieser sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite durchorganisierte Berufsstand die Chancen der Marktöffnung nutzten. Sie sind heute die Berufsgruppe, welche die meisten Energieausweise ausstellen, in der Energieeffizienzexpertenliste als Berufsgruppe am häufigsten vertreten sind und mit ihrem neuen Meisterberufsbild ihr Expertenwissen zukunftsweisend vom Gesetzgeber bestätigt bekamen. Es ist der Berufsstand, der sich selbst eine Ausbildungsausgleichskasse in eigenständiger Selbstverwaltung durch die Sozialpartner verordnet hat, der selbst Bildungs- und Internatstätten unterhält und keine Nachwuchssorgen hat. Da ist alles geregelt und für Deutschland ein Vorzeigehandwerk. Viel Glück mit weiterer Kritik.

krebsgeschichten am 21.10.2013 um 17:47 Uhr
Überprüfungs-Termine vielfach überflüssig

Nichts rechtfertigt technisch die engen Messintervalle für moderne, prozessorgesteuerten einfachen Wohnhaus-Feuerungsanlage. diese unterliegen wesentlich geringerem Verschleiß, als beispielsweise Automotoren, deren Abgaswerte auch nur alle zwei Jahre gemessen werden. Die regulären Heizungs-CO-Werte liegen regelmäßig im Promillebereich der Zulässigkeit.
Wie ein aktueller Ölkessel einen Hausbrand verursachen kann, bleibt der Feger Geheimnis, ebenso ist das berühmte "Dohlennest" im Schornstein wohl so wahrscheinlich ist, wie die Annahme, der Storch bringt die Kinder. Das Monoxid im Schlot würde die Vögel doch schon beim Bau vergiften.
Das Prüfprotokoll "unseres" Fegers bezeichnete die Aufsichtsbehörde als "weitgehend richtig", gleich wie teilweise falsch, damit war nur dem Feger gedient, der den vollen Preis dafür kassiert - Begründung : die Falscheinträge "haben keine Folgen", dies hilft weder der Umwelt noch der Brandsicherheit. - Soviel zum Sachverstand so mancher Innungsmitgliede

krebsgeschichten am 21.10.2013 um 17:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

krebsgeschichten am 21.10.2013 um 17:03 Uhr
Kaminfeger-Innung vertritt Mitgliederinteressen

Der Rat, sich an die Innung zu wenden bleibt in der Praxis nutzlos, da die Innungen mit Mitgliedsbeiträgen finanzierte Interessensvertretung der Kaminfeger sind. Natürlich wollen die Innungen dies so haben, damit sich tunlichst niemand an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltungsamt, Landratsamt, Stadt) wendet und so unliebsame Fakten bekannt würden. Deren Aufgabe ist (wäre) die Überwachung der Feger. Da die (diesen übergeordneten) Behörden die Feger-Bezirksstellen vergeben, ist es wichtig, dass diese von Problemen in den Kehrbezirken erfahren, wie sie z. B. von 'IImgun' geschildert werden. Klingt verdächtig nach dreister Gebührenüberhebung gem.Strafgesetzbuch. Kenne Fälle wo Kosten vom Feuerstättenbescheid für ein Wohnhaus mit zwei Kaminen tolle DREI MAL in der Abrechnung auftauchen.
Warentest sollte nicht, wie hier, die Ansichten der "armen" Bezirksfeger (fixe 2 - 3000 Einheiten mal Gebühr 60 € = gut 6-stellig) vorstellen den Hinweis auf die zuständigen Behörden jedoch verschweigen.