Schornsteinfeger Bei Pellets fegt er öfter

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Bürgern auf der Straße bringt er Glück, dem Besitzer einer Pelletheizung zweimal im Jahr die Rechnung: der Schornsteinfeger. Vergleicht man Pelletheizanlagen mit Gas- und Ölbrennwertkesseln, dann verursachen die Holzpellets einen häufigeren Besuch des Schornsteinfegers. Anders als beim Öl- und Gasbrennwertkessel muss er bei einer Pelletheizung den Schornstein und gegebenenfalls die Verbindungsstücke zum Kessel zweimal im Jahr fegen. Dadurch entstehen jährliche Kosten von etwa 60 Euro bei einer Schornsteinlänge von 10 Metern. Öl- und Gasbrennwertkesselanlagen müssen je nach Anlagentyp alle ein bis drei Jahre nur überprüft werden. Sind die Abgasrohre frei, ist die Kehrung nicht notwendig. Auch für die Staub- und Kohlenmonoxidmessung kommt der Schornsteinfeger öfter vorbei: alle zwei Jahre. Bei Ölbrennwertkesseln je nach Anlage nur alle drei bis fünf Jahre. Besitzer einer Gasbrennwertheizung mit sich selbst kontrollierendem Regler haben Glück: Bei dieser Heizanlage fallen die geringsten Schornsteinfegerkosten an.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.07.2015 um 12:41 Uhr
    Schornsteinfeger

    @wildbarren: Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir gern an die Fachredaktion im Hause als Anregung für eine neue Berichterstattung weiterleiten.
    @alle: Unsere Artikel stellen immer den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels dar. Da unsere Website für unsere Leser auch eine Archivfunktion hat, lassen wir ältere Artikel stehen. (Se)

  • WB1450 am 17.07.2015 um 15:55 Uhr
    Link geändert

    Ihr Artikel stimmt so nicht mehr ganz.
    das VG Düsseldorf hat hierzu ein Urteil erlassen.
    http://www.kanzlei-noch.de/index.php/component/content/article?id=10:lambdasondengefuehrte-pellettheizung-muss-nur-einmal-gekehrt-werden
    Leider geht der Link auf die PDF nicht mehr.
    Pelletheizungen mit z.B. einer Lambdasonde unterliegen nur einer einmaligen Kehrpflicht.
    Landauf- und Landab wollen die Schornsteinfeger Ihren "Zwangskunden" etwas anderes aufbürden.
    WB

  • WB1450 am 05.09.2014 um 18:17 Uhr
    Ihr Artikel stimmt so nicht mehr ganz.

    das VG Düsseldorf hat hierzu ein Urteil erlassen.
    http://www.kanzlei-noch.de/images/pdf_files/img-140207115051.pdf
    Pelletheizungen mit z.B. einer Lambdasonde unterliegen nur einer einmaligen Kehrpflicht.
    Landauf- und Landab wollen die Schornsteinfeger Ihren "Zwangskunden" etwas anderes aufbürden.
    WB

  • Joachim.Datko am 25.10.2010 um 10:44 Uhr
    Schornsteinfeger kassieren uns ab!

    Ab 1935 hat die nationalsozialistische Regierung auf Wunsch der Schornsteinfeger deutschlandweit Bezirksschornsteinfeger eingeführt. Seit dieser Zeit werden wir für oft unnütze Tätigkeiten abkassiert.
    Wir sind mit unserer modernen Heiztechnik Opfer der Lobbyarbeit der Schornsteinfeger.
    ""Wir hatten keine Kunden, sondern Opfer", bringt es der Leonberger Schornsteinfegermeister Bernd Mörk auf den Punkt." Leonberger Kreiszeitung 16.02.2010
    Minister Junghanns, CDU, hat im Bundesrat zugegeben, dass es nicht um unsere hochmoderne Heiztechnik geht, sondern um die Einkommen der Schornsteinfeger:
    "Mit der forcierten Modernisierung der Feuerungsanlagen mindert sich laufend auch das Volumen ihrer Arbeit. ...
    Dazu gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Gebührenordnung nicht zu massiven Einkommensverlusten führt."
    Plenarprotokoll 858, 15.05.09
    Datko - Ing., Physiker
    IG gegen das Schornsteinfegermonopol - Bayern
    Portal : www.kontra-schornsteinfeger.de
    Forum: www.schornsteinfeger-