Schokoladen­eis im Test

So haben wir getestet

32

Schokoladen­eis im Test Testergebnisse für 20 Schokoladeneis 05/2015

Im Test: 20 Produkte Speise­eis der Geschmacks­richtung Schokolade in Haus­halts­packungen, darunter 2 Bioprodukte.

Einkauf der Prüf­muster: November/Dezember 2014. Alle Ergeb­nisse und Bewertungen beziehen sich auf Proben mit dem angegebenen Mindest­halt­barkeits­datum.

Preise: Anbieterbefragung März 2015.

Abwertungen

Lautete die Note in der sensorischen Beur­teilung ausreichend, konnte das test-Qualitäts­urteil maximal eine halbe Note besser sein. War Verpackung oder Deklaration ausreichend, wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet, bei mangelhafter Bewertung um eine Note.

Sensorische Beur­teilung: 60 %

In Anlehnung an Methoden der Amtlichen Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren (ASU) nach Paragraf 64 LFGB beschrieben fünf geschulte Prüf­personen in Einzel­prüfungen die Produkte in Aussehen, Gefüge, Mund­gefühl, Konsistenz, Geschmack und Geruch. Jeder Prüfer verkostete die anonymisierten Proben unter gleichen Bedingungen. Auffällige oder fehler­hafte Produkte wurden mehr­mals geprüft. Der von den Prüfern erarbeitete Konsens war Basis für die Bewertung.

Chemische Qualität: 15 %

Im Gesamt­produkt unter anderem geprüft: Kadmium, Aluminium, Kupfer, Nickel per ICP-MS, nied­rigsiedende Halogenkohlen­wasser­stoffe in Anlehnung an ASU-Methode, quartäre Ammonium­verbindungen per LC-MS/MS. Gravime­trische Bestimmung wert­gebender Zutaten. In der Eismasse bestimmten wir in Anlehnung an ASU-Methode Methylxanthine (Koffein, Theobromin).

Mikrobiologische Qualität: 5 %

In Anlehnung an ASU-Methode prüften wir E. coli, gemäß ASU-Methoden Salmonellen, Listeria mono­cytogenes, koagulase-positive Staphylokokken, Hefen, Schimmelpilze. Sie waren nicht nach­weisbar. Aerobe mesophile Koloniezahl und präsumtiven Bacillus cereus untersuchten wir gemäß ASU-Methoden, Enter­obacteriaceae nach ISO.

Verpackung: 5 %

Drei Experten prüften Produkt­schutz, Originalitäts­sicherung, Öffnen, Entnehmen, Wieder­verschließen, Material- und Recycling­angaben.

Deklaration: 15 %

Über­prüfung gemäß den lebens­mittel­recht­lichen Kenn­zeichnungs­vorschriften auf Voll­ständig­keit und Richtig­keit. Drei Experten prüften Werbeaussagen, Portions- und Nähr­wert­angaben, All­ergen­hinweise, Leserlich­keit und Über­sicht­lich­keit.

Weitere Unter­suchungen

Analysen des Gesamt­produkts: In Anlehnung an ASU-Methoden prüften wir Trockenmasse/Wasser, Asche, Gesamt­fett, Eiweiß, Natrium/Kochsalz, Konservierungs­stoffe. Glukosesirup wurde enzymatisch, Glukose, Fruktose, Saccharose, Maltose, Laktose per HPLC bestimmt. Aufschlag nach SLMB. Mineralöl per LC-GC/FID. Authentizitäts­prüfung des Aromas: flüchtige Aroma­stoffe nach ASU-Methode, fakultativ: Vanille mittels HPLC/MS, Isotopen­analyse (GC-C-IRMS). Fakultativ All­ergene mittels ELISA. Berechnet: Gesamt­zucker, Kohlenhydrate, physiologischer Brenn­wert.

Analysen der Eismasse: In Anlehnung an ASU-Methode prüften wir Trockenmasse/Wasser, Gesamt­fett, Milch­fett. Fett­säurespektrum und Triglyzer­idspektrum nach DGF-Methoden. Berechnet: Fett­freie Trockenmasse, Anteil milch­fremdes Fett, fett­freie Kakao­trockenmasse, Gesamt­kakaotro­ckenmasse, Kakao­pulver­anteil, Kakao­butter.

Analysen der Scho­kostück­chen: Fett­säurespektrum, Triglyzer­idspektrum nach DGF-Methoden. Fakultativ nur bei Milch- oder Zartbitter-Schoko­laden­stück­chen prüften wir nach ASU-Methoden: Trockenmasse/Wasser, Gesamt­fett. In Anlehnung an ASU-Methoden Glukose, Fruktose, Saccharose, Maltose und Laktose, Methylxanthine (Koffein, Theobromin) und Milch­fett. Fakultativ: Milch­eiweiß nach AOAC-Methode. Berechnet: Anteil milch­fremdes Fett, fett­freie Milch­trockenmasse bzw. Kakao­trockenmasse, Gesamt­milch­trockenmasse bzw. Gesamt­kakaotro­ckenmasse, Kakao­butter.

32

Mehr zum Thema

32 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

ronnie.coleman am 19.06.2017 um 20:23 Uhr
Gewicht statt Volumen

@Letzter Kommentar Siftung Warentest:
Dann wäre es doch toll, wenn Sie neben den Angaben zu Preis/Liter auch zusätzlich noch das Gewicht und auch den Preis/Gewicht parallel dazu angeben. Ich denke so wäre jeder zufrieden. Diejenigen, die die Luft-Verkäufer ausfiltern wollen, können dies dann anhand der Angaben (manuell) tun.
Optimaler Kompromiss oder? :)

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.11.2015 um 15:59 Uhr
Preis nicht auf Kilo sondern auf Liter bezogen

@akeese: Es ist richtig, dass die Preise von Eis aufgrund des unterschiedlichen Lufteinschlags nicht an Hand der Literangabe vergleichbar sind. Die Literangabe ist jedoch verpflichtend vorgeschrieben. Vielfach wird auf freiwilliger Basis auchdas Gewicht angegeben. Der Einschlag von Luft macht das Eis cremiger. Und: Eis kauft und genießt man nun mal in Volumeneinheiten z.B. in Eiskugeln und nicht nach Gewicht, daher haben auch wir den Preis nicht aufs Kilo sondern auf den Liter bezogen. (bp)

akeese am 02.11.2015 um 12:28 Uhr
Mittleren Preise je Gewicht / nicht Volumen

Ich finde es schade, dass Sie die mittleren Preise auf das Volumen und nicht auf das Gewicht beziehen. Das lässt ein eher festes Eis wie Häagen-Dasz teurer erscheinen, als es ist. Heute bestehen sehr viele deutsche "Premium"-Eiscremes - bezogen auf das Volumen - fast zur Hälfte aus Luft. Das relativiert die Kosten. Wir kaufen jedenfalls lieber ein gutes Eis als Luft.

RAINBOW am 06.06.2015 um 16:39 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

klarundwahr am 01.06.2015 um 21:03 Uhr
@BP: Um Kopf und Kragen

Diese sog. „Anfeindungen“ sind eine nachvollziehbare Reaktion auf Ihre haarsträubenden Veröffentlichungen: „Häagen-Dasz hat richtig deklariert“ (!) vs. „Doch die Raspeln enthalten unter anderem Baumwollsaatöl, das laut Kakaoverordnung für Schokolade nicht erlaubt ist. Die Raspeln sind rechtlich gesehen also keine Schokolade, sondern nur eine schokoladenhaltige Zubereitung.“
Zuerst führt der Hersteller in die Irre, dann die Stiftung und schließlich missbraucht der Hersteller das „test“-Urteil für seine Zwecke.