Schön­heits­reparaturen

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SAREWE am 26.03.2023 um 13:46 Uhr
BGH Urteil nur gültig beim Auszug?

Mal angenommen, man hat eine Wohnung unrenoviert übernommen, aber es wurde eine Ausgleichszahlung vom Vermieter geleistet und die erste Renovierung wurde vom Mieter durchgeführt. Der Mietvertrag enthält feste Fristen zur Renovierung.
Wie verhält es sich dann mit Schönheitsreparaturen (Decke und Türen streichen) während der Mietlaufzeit. Irgendwann muss ja wieder gestrichen werden. Wer übernimmt dann die Kosten? Wäre es Rechtens, wenn der Vermieter behauptet, der Mieter muss die Kosten vollständig alleine zahlen und das BGH Urteil gilt nur beim Auszug, aber nicht im laufenden Mietverhältnis?

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.03.2023 um 08:27 Uhr
Pyrrhussiege

@danielpandora: Richtig: Vermieterinnen sind frei darin, ihre Miete zu kalkulieren und die Verträge zu gestalten, die sie ihren Mieterinnen anbieten. Allerdings zu beachten: Vermieterinnen sind nicht berechtigt, die Miete zu erhöhen, wenn die geplante Verpflichtung der Mieterinnen zu Schönheitsreparaturen an einer unwirksamen Klausel scheitert. In dieser Konstellation sparen Mieterinnen bares Geld und gegebenenfalls auch Zeit und Arbeit. Nicht auszuschließen und selbstverständlich völlig legitim: Die Vermieterin nutzt die Option auf sonst zulässige Mieterhöhungen, worauf sie ohne den Streit um Schönheitsreparaturen verzichtet hätte. Klar: Beim Streit um die Auszugsrenovierung spielt das ganz sicher keine Rolle mehr. Stets zu beachten ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat gerade erneut die Verurteilung einer Vermieterin zu einer Geldbuße bestätigt, die mehr als 20 Prozent mehr Miete forderte als für eine solche Wohnung örtlich üblich.

danielpandora am 15.03.2023 um 19:19 Uhr
Pyrrhussiege

Immer wenn eine Klausel im Mietvertrag hinfällig wird, bedeutet dies mitnichten einen Sieg für Mieter. Ich habe mich in den vergangenen Jahren immer pro aktiv darauf eingestellt und meine Wohnungen renoviert übergeben und diese Kosten bereits eingepreist. Hierdurch kennt die Höhe der Miete nur eine Richtung, nach oben. Da auch die Zeitschrift Test gerne genüßlich über die verlorenen Prozeße der Vermieter berichtet, sollte sie die Dummheit der Vermieter nicht überschätzen. Die Welt funktioniert nicht a´la DDR, Reichtum für alle. Dann werden alle arm. Wer gerne im Sozialismus leben will,kann ja gerne in Länder gehen die diese Regierungsform anbieten.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.03.2023 um 08:19 Uhr
Am Ende zahlt der Mieter doch

@1234Jens: Dass unsere Informationen zur Rechtslage sehr mieterinnenfreundlich sind, ist der ebensolchen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturklauseln geschuldet. Wir haben durchaus auch Verständnis für die Belange von Vermietern & geben ja auch diesen gezielt Tipps, wie sie sich sinnvoll auf die Rechtslage einstellen, ohne Mietern gleich mehr Rechte einzuräumen, als diese durchsetzen können oder wollen.

1234Jens am 14.03.2023 um 12:09 Uhr
Am Ende zahlt der Mieter doch

Ich finde es gut, dass über die Rechtslage informiert wird. Jede/r soll zu seinem Recht kommen. Es gilt nur zu bedenken: am Ende zahlt der Mieter doch. Ich versuche als Vermieter immer ein Auskommen mit den Mietern zu erreichen und gültige und faire Klauseln zu verwenden. Es gab noch nie Probleme. Aber einzig auf die Gefahr hin, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe habe ich die Miete immer angepasst. Und zwar nach oben. Oft liest man Schadenfreude von Mietern wenn mal wieder eine Klausel fällt. Mir scheint, dass es am Ende die gleichen Leute sind die sich über steigende Mieten aufregen. Vermieter sind nicht alles große Konzerne oder Unmenschen. Vielleicht auch einfach manchmal Menschen die für Ihre Rente sparen oder etwas anlegen wollen. Verschenken kann fast niemand seine Wohnung und ein paar Prozent Rendite sollten auch enthalten sein für das Risiko. Sonst baut niemand mehr Wohnungen. Nur ein Denkanstoß.