Folgende Mietvertragsklausel zur Renovierungspflicht ist unwirksam: „Der Mieter ist berechtigt, die Arbeiten selbst zu erledigen, allerdings muss er dies auf fachhandwerklichem Niveau tun“ (Amtsgericht Köln, Az. 220 C 85/15). Mieter können nicht zu fachhandwerklichem Niveau verpflichtet werden. Folge der Unwirksamkeit: Mieter müssen weder in der Mietzeit noch beim Auszug malern.
Tipp: Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema Mietrecht finden Sie in unseren FAQ Mietrecht.
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- In fast jedem Mietvertrag steht: Renovieren ist Sache der Mieter. Doch die Klauseln über Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. test.de informiert und gibt Tipps.
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- Schimmel in der Wohnung ist unangenehm und manchmal sogar gefährlich. Mieter und Vermieter haben beide Rechte und Pflichten. Stiftung Warentest erklärt die Regeln.
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- Vermieter dürfen in ihre Wohnungen investieren und Mieter an den Kosten beteiligen. Doch es gibt Grenzen. Luxussanierungen können Mieter stoppen.
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