Nimmt ein Juwelier Schmuck im Wert von rund 3 000 Euro zur Reparatur an, muss er ihn nicht gegen Diebstahl versichern. Bei sehr hohen Werten muss er den Kunden aber darauf hinweisen (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 107/15).
Nimmt ein Juwelier Schmuck im Wert von rund 3 000 Euro zur Reparatur an, muss er ihn nicht gegen Diebstahl versichern. Bei sehr hohen Werten muss er den Kunden aber darauf hinweisen (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 107/15).