
Auch ein Motorradfahrer ohne Schutzkleidung hat nach einem Unfall Anspruch auf volles Schmerzensgeld. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2–01 S 118/17). Der Versicherer wollte Schmerzensgeldansprüche kürzen, kam damit aber nicht durch.
In dem Fall hatte ein Harley-Fahrer durch einen nicht von ihm verschuldeten Unfall schwere Beinverletzungen erlitten. Der Versicherer des Unfallverursachers wollte den Schaden zwar regulieren, aber die Schmerzensgeldansprüche des Klägers erheblich kürzen. Begründung: Weil er nur eine Armeestoffhose getragen habe, sei er für die Schwere seiner Verletzung selbst verantwortlich.
Nur der Helm ist vorgeschrieben
Das Landgericht sah den Fall anders: Nur weil der Geschädigte sinnvolle und allgemein zugängliche Schutzmöglichkeiten nicht gewählt habe, trage er noch keine Mitschuld. Anders als ein Helm sei das Tragen schützender Beinkleidung nicht vorgeschrieben. Außerdem sei das Tragen dieser Beinkleidung unter Fahrern einer Harley Davidson, die „typischerweise eher cruisen“ als schnell fahren nicht allgemein anerkannt.