Patienten kann bei Behandlungsfehlern und unzureichender Aufklärung über Risiken ein Schmerzensgeld zustehen, wenn sie beim Heilpraktiker einen Schaden erleiden. Als ein Mann sich wegen Spannungsschmerzen in den Augen, geschwollenen Augenlidern und Heuschnupfen von einem Heilpraktiker behandeln ließ, erlitt er bei einer sogenannten Moxa-Therapie eine schwerwiegende Verbrennung. Der Betroffene verklagte den Heilpraktiker auf Zahlung eines Schmerzensgelds. Das Landgericht Bonn gab der Klage statt (Az. 9 O 234/ 14). Der Heilpraktiker habe seinen Patienten nicht ausreichend über die Gefahren aufgeklärt. Hinzu kamen grobe Behandlungsfehler, da die Moxa-Therapie keine geeignete Behandlungsmethode für die Beschwerden des Patienten darstellte und der Heilpraktiker ihn nicht durchgehend beaufsichtigte.