Unser Rat
Geld. Scheuen Sie nicht, Schmerzensgeld zu fordern, wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Schmerzensgeldtabellen im Internet und Buchhandel geben Hinweise, wie viel Sie fordern können. Sie müssen Ihre Ansprüche binnen drei Jahren geltend machen. Bedenken Sie, dass es mit der Zeit schwieriger wird zu beweisen, was die Ursache Ihrer Beschwerden ist.
Anwalt. Spätestens wenn Sie von der Versicherung eine Abfuhr bekommen, sollten Sie zum Anwalt gehen – am besten zu einem Fachanwalt für Schadensersatzrecht.
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