Scherze unter Kollegen können ins Auge gehen: Ein Auszubildender in einer Autowerkstatt warf beim Auswuchten von Reifen ein etwa 10 Gramm schweres Wuchtgewicht nach einem Kollegen.
Er verletzte ihn so schwer am Auge, dass der Kollege einen Dauerschaden davontrug und den Azubi auf 25 000 Euro Schmerzensgeld verklagte.
Die Berufsgenossenschaft muss dafür nicht aufkommen. Sie zahlt zwar für fahrlässig verursachte Verletzungen von Kollegen am Arbeitsplatz, aber nur, wenn es sich um Arbeitsunfälle handelt. Mit Gegenständen zu werfen, gehöre nicht zur Arbeit, urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 13 Sa 269/13).
Wenn der Azubi keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er selbst für den Schaden aufkommen.