4 000 Euro Schmerzensgeld erhielt ein Patient, nachdem ein Arzt bei einer Wundbehandlung einen Holzsplitter übersehen hatte. Knapp unterhalb des Kniegelenks hatte sich der Mann einen Holzsplitter in den Unterschenkel gestoßen und selbst herausgezogen. Zur Versorgung der Wunde wandte er sich an einen Arzt. Die Wunde heilte nicht. Später stellte sich heraus, dass ein Holzsplitter zurückgeblieben war. Der hatte zu einer Entzündung geführt. Die Heilung dauerte schließlich drei Monate, weitere Operationen waren notwendig. Der Patient hatte erhebliche Schmerzen. Gerade wenn ein Holzsplitter tief eindringt, müsse mit der Ablösung und dem Verbleib von Splittern gerechnet werden, die auf einem Röntgenbild nicht zwingend sichtbar seien, entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Patienten (Az. 5 U 18/11).
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