Haben Mieter Schlüssel verloren, müssen sie den Austausch der Schließanlage bezahlen. Das gilt nur, wenn der Vermieter die Anlage auch austauscht (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 205/13). Der Wechsel muss aus Sicherheitsgründen nötig sein. Der Mieter haftet nicht bei Diebstahl.