Schlüssel­dienst Nur bei Über­weisung von der Steuer absetz­bar

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Schlüssel­dienst - Nur bei Über­weisung von der Steuer absetz­bar

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Kosten für einen Schlüssel­dienst lassen sich nur als haus­halts­nahe Dienst­leistung absetzen, wenn der Steuerzahler sie per Über­weisung oder Kartenzahlung beglichen hat. Eine Barzahlung akzeptiert das Finanz­amt nicht – wie bei allen Hand­werk­erleistungen. Erich Nöll vom Bundes­verband Lohn­steuer­hilfe­ver­eine empfiehlt: Interes­sierte „sollten bereits bei telefo­nischer Beauftragung des Dienstes erfragen, ob eine unbare Zahlung möglich ist. Außerdem muss der Dienst eine ordnungs­gemäße Rechnung ausstellen und im direkten Umfeld des Haus­halts tätig gewesen sein.“

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