Bank­schließ­fächer

Bank haftet in unbe­grenzter Höhe

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Bank­schließ­fächer - Die Welt der Tresore

Fach­anwalt für Versicherungs­recht. Jürgen Hennemann vertritt nur Versicherungs­nehmer. © Marco Zitzow / BILD

Vor allem bei Sparkassen kommt es immer wieder zu Einbrüchen in Schließ­fächer. Jürgen Hennemann, Fach­anwalt für Versicherungs­recht sagt, wie Geschädigte vorgehen sollten.

Bank­schließ­fächer Testergebnisse für 52 Schließ­fächer 12/2021 freischalten

Im August 2021 haben Einbrecher bei der Hamburger Sparkasse in Norder­stedt etwa 600 Schließ­fächer ausgeraubt. Die im Miet­preis enthaltene Versicherung ist auf 40 000 Euro begrenzt. Gehen Geschädigte leer aus, wenn der Inhalt mehr wert war?

Banken sind verpflichtet, ihre Tresorräume angemessen zu sichern. Geschieht das nicht und kommt es deshalb zum Schaden, handelt die Bank fahr­lässig. Es handelt sich dann um einen Haft­pflicht­fall mit der Folge, dass die Bank in unbe­grenzter Höhe für den Schaden haftet und es gar nicht auf den Versicherungs­schutz des Kunden ankommt. Im angesprochenen Fall ist zuver­lässig davon auszugehen, dass der Tresorraum nicht nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert war. Immerhin hatten sich die Einbrecher mit einem wuchtigen Kernbohrer, der Lärm und starke Erschütterungen erzeugt, über zwei Tage Zugang verschafft.

Die Geschädigten bekommen also ihren Schaden in unbe­grenzter Höhe von der Haspa ersetzt?

In Haft­pflicht­fällen gibt es keine betrags­mäßige Begrenzung. Aber die Haspa hat nach gut vier Monaten die Kundinnen und Kunden immer noch nicht entschädigt und will sie zunächst zermürben, um sie danach unter Wert abzu­finden. Sie werden in sogenannten Regulierungs­gesprächen verhör­artig unter Druck gesetzt, um sie zu verunsichern und in Wider­sprüche zu verstri­cken. Wir befinden uns hier aber im Bereich der groben Fahr­lässig­keit oder sogar der Leicht­fertigkeit, was unzweifelhaft zur Haftung führt. Sollte es sich um eine leichte Fahr­lässig­keit handeln, wäre zwar ein Haftungs­ausschluss oder eine Haftungs­begrenzung möglich, das müsste aber bereits bei Anmietung des Schließ­fachs vertraglich vereinbart worden sein.

Das klingt ja so, als sei über­haupt keine Versicherung für Wert­sachen in Bank­schließ­fächern nötig?

Eine Schließ­fach­versicherung ist eine zusätzliche Absicherung. Bei einer unklaren Rechts­lage ist es für die Kunden einfacher, sich den Schaden von ihrer eigenen Versicherung ersetzen zu lassen. Diese kann dann die Bank in Regress nehmen. Deshalb ist eine eigene Deckung grund­sätzlich immer zu empfehlen. Für Kunden mit Hausrat­versicherung gilt: Sie sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob sie den Schließ­fach­inhalt über den Baustein der Außen­versicherung versichern lassen können.

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Was raten Sie Geschädigten, wie sie sich im Schadens­fall verhalten sollten?

Sie sollten sich möglichst früh durch einen Experten, nämlich einen Fach­anwalt für Versicherungs­recht beraten lassen. Persönliche Gespräche und die schriftliche Korrespondenz sollten ohne qualifizierten fach­anwalt­lichen Beistand niemals geführt werden.

Wie legt ein Kunde im Schadens­fall dar, was er im Schließ­fach hatte?

Zulässig sind Zeugen- oder Urkunden­beweise. Ein Zeugen­beweis ist zum Beispiel, wenn der Opa bestätigt, dass die Oma ihrer Enkelin das Collier, den Ring und das Armband vermacht hat. Urkunden­beweise sind insbesondere Anschaffungs­belege, Expertisen wie auch Fotos. Wichtig ist, dass die Kunden glaubhaft machen können, dass ihnen der Gegen­stand wirk­lich gehörte. Und natürlich auch, dass dieser sich im Schließ­fach befunden hat.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.06.2023 um 11:16 Uhr
    Aktualisierung

    @thoddo: Vielen Dank für Ihr Lob. Das freut uns sehr. Eine Aktualisierung des Artikels ist noch nicht in Planung. Wir leiten Ihren Kommentar als Testanregung an die Fachabteilung weiter.

  • thoddo am 29.06.2023 um 22:24 Uhr
    Update?

    Guten Tag!
    Stimmen die Preise von damals noch oder gibt es ein Update Ihrerseits? Darüber würde ich mich sehr freuen.
    Ansonsten möchte ich noch Ihre gute Arbeit loben. Vielen Dank dafür.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.11.2022 um 16:57 Uhr
    Bankschließfächer

    @Bardt: Wir haben die Untersuchung in der Finanztest-Ausgabe 2/2022 veröffentlicht.

  • Bardt am 07.11.2022 um 16:25 Uhr
    Bankschließfächer

    Mir wird berichtet, im Heft Stiftung Warentest 12/21 sei ein Test/Bericht von Bankschließfächern erschienen. Mehrfach habe ich das Heft durchgesehen aber nichts dergleichen gefunden. Können Sie mir bitte helfen?

  • d.u.k am 23.01.2022 um 12:34 Uhr
    Sehr teuer

    Bei der Nordthüringer Volksbank in Nordhausen kostet das kleinste Schließfach seit etwa einem Jahr für Kunden die dort kein Konto haben 150 Euro. Die Frage ist, sofern man eines möchte, haben sie die Wahl, die Antwort nein, denn bei anderen Sparkassen und Banken in der näheren oder weiteren Umgebung, insbesondere dort, wo sie kein Kunde sind haben sie entweder keine Chance eines zu mieten oder halt sehr hohe Mietkosten.