Hilfe im Streitfall: Schlichtungsstellen

Wenn zwei sich streiten, kann oft ein neutraler, unabhängiger Dritter helfen, den Konflikt zu lösen. Zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermitteln bereits in vielen Branchen Schlichtungsstellen. Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Stellen und informiert, wohin sich Verbraucher mit ihren Beschwerden wenden können.
Nicht branchenspezifisch
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Für wen? Verbraucher
Was? Streitigkeiten mit Unternehmen, wenn es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt
Wie? Onlineformular, E-Mail, Fax und Post
Besonderheit: Nur Beschwerden mit einem Streitwert nicht unter 10,00 Euro und nicht über 50 000 Euro zulässig
Kontakt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Fax 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de
Reisen
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (Söp)
Für wen? Kunden von Verkehrsunternehmen (Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff, öffentlicher Personennahverkehr)
Was? Verspätungen, Ausfall eines Zuges oder Annullierung eines Fluges, Personen- oder Gepäckschäden, Gepäckverlust bzw. -verspätung, Überbuchung, Nichtbeförderung, verpasste Anschlüsse
Wie? Onlineformular, E-Mail (insb. bei Schiffreisenden) und Post
Besonderheit: Nur Beschwerden mit einem Streitwert von bis zu 30 000 Euro zulässig
Kontakt: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., Tel. 0 30/64 49 93 30, www.soep-online.de
Achtung: Bei Streit mit Fluggesellschaften, die nicht der Söp angeschlossen sind, hilft die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Dafür übermitteln Kunden ein auf der Internetseite abrufbares Antragsformular per E-Mail, Telefax oder Post. Bundesamt für Justiz, Schlichtungsstelle Luftverkehr, Tel. 02 28/9 94 10 61 20, www.bundesjustizamt.de (Suchwort „Schlichtung“).
Gesundheit
Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Für wen? Versicherungsnehmer und ihre Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen
Was? Konflikte mit Versicherern, Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern, Gebührenstreit, Therapie, Zahnzusatzversicherungen, Tarifwechsel, Beratungs- und Informationspflichten, Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn, Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Wie? Onlineformular, Post, Fax
Wichtig: Schweigerechtsentbindungserklärung abgeben. Wenn Sie das Beschwerdeverfahren als Vertreter für eine versicherte Person durchführen, benötigen Sie eine unterschriebene Vollmacht.
Besonderheit: In Bagatellsachen (Streitwert bis zu 50 Euro) kann der Ombudsmann die Annahme der Beschwerde ablehnen.
Kontakt: Ombudsmann der Private Kranken- und Pflegeversicherung, Tel. 0 800/2 55 04 44, www.pkv-ombudsmann.de.
Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern
Für wen? Patienten, Angehörige, Ärzte, Krankenhausträger und deren Versicherer
Was? Streitigkeiten, bei denen fraglich ist, ob gesundheitliche Komplikationen beim Patienten auf einer haftungsbegründenden fehlerhaften ärztlichen Behandlung beruhen
Wie? Post, E-Mail, Fax, Onlineformulare.
Wichtig: Schweigerechtsentbindungserklärung abgeben.
Besonderheit: Verfahren dauern im Durchschnitt 15 Monate wegen der Komplexität der Sachverhalte und längeren Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen.
Kontakt: Kontaktdaten der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de.
Streit mit Anwälten
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Für wen? Mandanten
Was? Honoraransprüche und/oder Schadensersatzansprüche wegen vermuteter Anwaltsfehler
Wie? E-Mail, Fax, Post
Besonderheit: Nur Beschwerden mit einem Streitwert von bis zu 50 000 Euro zulässig
Kontakt: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Tel. 0 30/28 44 41 70, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Banken
Bei Streitfragen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen gibt es verschiedene Schlichtungsstellen. Sparkassen, Privatbanken, Genossenschaftsbanken sowie Bausparkassen haben derartige Anlaufstellen.
Für Konflikte um Kapitalanlagen gibt es drei Schlichtungsstellen: Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI), Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. (ehemals Ombudsstelle Geschlossene Fonds) und Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Letztere ist zuständig, wenn die vorher genannten nicht tätig werden.
Für wen? Bankkunden und Menschen, denen die Bank ein Girokonto verweigert.
Was? Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr, Wertpapiergeschäft, Spargeschäft, Bürgschaften/Drittsicherheiten
Wie? Onlineformular, E-Mail, Fax, Post
Besonderheit: Für Banken verbindlich sind Schlichtersprüche des Ombudsmannes des Bundesverbandes deutscher Banken, der Ombudsstelle Geschlossene Fonds, der Ombudsstelle für Investmentfonds bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro, wenn der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Auf EU-Ebene nimmt die Schlichtungsstelle des Bankenverbandes an dem FIN-NET (Financial Complaint Service Network) teil, dem mittlerweile 58 nationale Schlichtungsstellen angehören.
Kontakt: Kontaktdaten der Schlichtungsstellen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) abrufbar: www.bafin.de (Suchwort „Schlichtung“)
- 1 Schlichterspruch für Unternehmen bindend bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro.
- 2 Die Schlichtungsstelle hat nach dem Gesetz nur eine „Auffangfunktion“. Sie ist nur zuständig, wenn die Schlichtung nicht von einer der vorher aufgelisteten privaten Verbraucherschlichtungsstellen übernommen wird.
Telekommunikation
Bundesnetzagentur
Für wen? Kunden von Telekommunikationsanbietern oder TK-Netzbetreibern
Was? Streit über Telefonrechnungen oder Verbindungsentgelte, Unstimmigkeiten über unzureichende Informationen des Anbieters zu seinen Leistungen/Preisen/Vertragsdauer, Anschlussstörung, Sperrung des Telefonanschlusses, strittige Mindestvertragslaufzeit, Kündigung, Probleme beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters, Probleme bei der Rufnummernmitnahme, Verschlechterung oder Wegfall der Leistung nach einem Umzug, Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union, zu hohe Mobilfunkkosten nach Auslandsaufenthalt
Wie? Onlineformular, E-Mail, Fax, Post
Kontakt: www.bundesnetzagentur.de (Suchwort „Schlichtung“).
Interneteinkauf
Der Online-Schlichter
Für wen? Der Verbraucher oder der Unternehmer kommt aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein oder es besteht ein Bezug zu den Kooperationspartnern aus der Wirtschaft (DEVK Versicherungen und Bundesverband Direktvertrieb Deutschland).
Was? Verbraucher und Unternehmer haben unter Verwendung des Internets einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen, bei der Abwicklung läuft nicht alles reibungslos (Mangel an gelieferter Ware, Nicht- oder Teillieferung, Widerruf, Ärger bei Direktvertrieb)
Wie? Onlineformular, E-Mail, Fax, Post
Kontakt: Der Online-Schlichter, www.online-schlichter.de.
Besonderheit: Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ECC-Net bietet Verbraucherinformationen rund ums Thema eCommerce im grenzüberschreitenden Kontext, also bei Einkäufen im EU-Ausland (einschließlich Island und Norwegen). Bei einem Rechtsstreit mit einem Unternehmen aus diesen Staaten setzen sich die Europäischen Verbraucherzentren für eine außergerichtliche Lösung ein, falls nötig auch unter Einschaltung ausländischer Schlichtungsstellen. Mehr unter www.eu-verbraucher.de
Energie
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Für wen? Privatkunden von Energieversorgungsunternehmen (Energielieferanten, Netzbetreiber)
Was? Streit über Abrechnungen, z. B. wenn Gutschriften oder Boni nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden, Tarifänderung, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieter- bzw. Lieferantenwechsel, Sachschäden
Wie? Onlineformular, Post
Besonderheit: Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kontakt: Schlichtungsstelle Energie e. V., Tel. 0 30/27 57 24 00, www.schlichtungsstelle-energie.de.
Versicherungen
Versicherungsombudsmann
Für wen? Versicherungsnehmer
Was? Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen und Versicherungsmittlern
Wie? Onlineformular, E-Mail, Post
Besonderheit: Nur Beschwerden mit einem Streitwert von bis zu 100 000 Euro zulässig, Schlichterspruch bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro für Versicherer verbindlich, ansonsten unverbindliche Empfehlung. Für Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler ist die Entscheidung des Ombudsmanns ebenfalls unverbindlich.
Kontakt: Versicherungsombudsmann e. V., Tel. 0 800/3 69 60 00, www.versicherungsombudsmann.de.
Handel, Handwerk und Kfz-Gewerbe
Die auf das gesamte Bundesgebiet verteilten Industrie- und Handelskammern haben für ihre Bezirke zum Teil Schlichtungsstellen eingerichtet.Diese bearbeiten Beschwerden von Verbrauchern über Warenkäufe oder Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Zuständigkeitsbereich.
Die Handwerkskammern sind zur Errichtung von Schlichtungsstellen für Beschwerden von Verbrauchern über selbstständige Handwerker verpflichtet. Ansprechpartner ist die regional zuständige Handwerkskammer. Die Handwerkskammer darf allerdings nur ihre Mitglieder – das heißt: die Handwerker – rechtlich beraten. Verbraucher müssen sich bei rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale wenden.
Wer Streit mit einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung hat, kann sich an eine der rund 100 Schiedsstellen wenden. Eine Übersicht über Schiedsstellen für Streitigkeiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben ist auf der Internetseite www.kfz-schiedsstellen.de abrufbar.