
Ab dem 1. November kann sich jeder Fluggast bei Ärger mit einer Airline an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden. Es wird eine private und eine staatliche Anlaufadresse für Kunden geben. Die deutschen Anbieter und viele internationale Luftfahrtunternehmen haben nun verkündet, dass sie sich der privaten Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) anschließen wollen. Auch Fernbusreisende können sich künftig an die SÖP wenden. test.de informiert.
Anlaufstelle für verärgerte Flugreisende
Seit Jahren wird darüber diskutiert, aber nun kommt sie wirklich: Eine außergerichtliche Anlaufstelle für Fluggäste, deren Rechte von den Fluggesellschaften ignoriert werden. Das ist das Ergebnis des Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr, welches am 1. November in Kraft tritt. Der Gesetzgeber hat auf Freiwilligkeit gesetzt: Die Airlines sollen sich einer privaten Schlichtungsorganisation anschließen. Das haben nun viele Airlines vor. Sie wollen dem privaten Verein „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) in Berlin beitreten. Dazu gehören deutsche Anbieter wie Lufthansa, Air Berlin, Condor, Tuifly und Germanwings, aber auch viele ausländische Gesellschaften wie Delta Air Lines, Singapore Airlines oder Air France. Bislang hat die SÖP vor allem Beschwerden von Bahnkunden bearbeitet. Damit auch die Kunden von Fluggesellschaften, die sich nicht beteiligen, eine Anlaufadresse haben, wird ab November zusätzlich eine behördliche Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufnehmen. Die Behörde ist beim Bundesamt für Justiz in Bonn angesiedelt.
[Update 01.11.2013] Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hilft künftig auch Fernbus-Reisenden. Fahrgäste können sich an die SÖP wenden, wenn sie Probleme haben mit einem Fernbusunternehmen, etwa bei Verspätung oder Annullierung ihrer Reise. [Ende Update]
Ob Billiganbieter Easyjet mitmacht, ist unklar
Ob sich die Schlichter der SÖP künftig auch um Kunden des Billigfliegers Easyjet kümmern werden, ist zur Zeit noch unklar. Nach Angaben der Schlichtungsstelle soll es demnächst Gespräche über eine mögliche Beteiligung von Easyjet geben. Macht Easyjet bei der SÖP nicht mit, können sich die Kunden ans Bundesjustizamt wenden. Ryanair hatte sich bereits im Frühjahr der SÖP angeschlossen.
Schlichtung für Kunden kostenfrei – aber unverbindlich
Die außergerichtliche Schlichtung ist bei beiden Stellen für Kunden kostenfrei. Hat der Schlichter schließlich eine Empfehlung ausgesprochen, ist diese für beide Seiten allerdings unverbindlich. Das heißt: Bejaht der Schlichter zum Beispiel einen Anspruch des Kunden auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro, kann die Airline die Auszahlung verweigern. Der Kunde müsste dann vor Gericht ziehen, um die Zahlung durchzusetzen. Rechtsanwälte und private Inkassounternehmen wie Fairplane, EUclaim oder Flightright helfen dabei.
Pflicht für Fluggäste: Erst an Airline wenden
Beide Schlichtungsstellen übernehmen erst Fälle, die ab dem 1. November entstehen. Außerdem muss sich der Kunde vor einer Beschwerde erst erfolglos an die Airline gewendet haben. Reagiert diese auf das Kundenbegehren gar nicht, kann der Fluggast die Schlichtungsstelle frühestens zwei Monate nachdem er bei der Airline vorstellig geworden war, anrufen. Das Bundesjustizamt kann Schlichtungsempfehlungen in Höhe von bis zu 5 000 Euro aussprechen (SÖP: bis zu 30 000 Euro). Beide Stellen sind nur für Flüge privat Reisender zuständig, die mit einer deutschen oder internationalen Fluggesellschaft in Deutschland starten oder landen.
Kontakt zu den Schlichtungseinrichtungen
Unter www.soep-online.de (030/64 49 93 30) erreichen Sie den Verein „Schlichtung für den öffentlichen Personenverkehr“. Die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz erreichen Sie ab November 2013 unter www.bundesjustizamt.de/schlichtungsstelle (02 28/9 94 10 40).