Schleudertrauma Schmerz oder Schwindel?

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Das Schleudertrauma ist in Deutschland Unfallfolge Nummer 1. Doch nicht jedes Opfer bekommt Schmerzensgeld.

Es schwingt viel Ironie mit, wenn Ulrich Greim-Kuczewski vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) über das Schleudertrauma – Fachsprache „HWS-Distorsion“ – referiert: „Wir wissen, dass eine Reihe von Distorsionen erst einige Tage nach dem Unfall Schmerzen verursachen, meist in Verbindung aber ohne ursächlichen Zusammenhang mit dem Gang zum Anwalt.“

Den Satz darf man nicht wörtlich nehmen. Natürlich mutmaßen Versicherer, dass viele Unfallopfer mit Anwalts Hilfe das Trauma nur vortäuschen, um Schmerzensgeld zu kassieren. Betrügern kommen sie aber selten auf die Schliche. So bleibt es bei ironischen Randbemerkungen.

Nachweis nur schwer möglich

Umstritten sind stets solche Verletzungen, die mittels Röntgen oder Computertomografie nicht nachgewiesen werden können, bei denen das Opfer aber trotzdem über Nackenschmerzen, Schwindelgefühle oder Kopfschmerz klagt.

Die typische Vorgeschichte: Der Hintermann ist dem Auto des Opfers mit geringer Geschwindigkeit – beispielsweise 15 Stundenkilometer – ins Heck gefahren, der Kopf des Opfers schleuderte zurück.

Das passiert sehr häufig. Über 200 000 Heckauffahrunfälle ereignen sich nach ­Angaben des GdV jährlich. Meist lautet die Diagnose zumindest auch: „Schleudertrauma“.

Dafür zahlen die deutschen Versicherer rund eine Milliarde Euro jährlich für Behandlung, Lohnfortzahlung und Schmerzensgeld. Häufig geschieht dies außergerichtlich.

Klar, dass da der Verdacht von Betrügerei aufkommt. Medizinische Methoden, die Simulanten entlarven könnten, stecken noch in den Kinderschuhen und der Schwindel-Anreiz ist hoch. Sind Unfallopfer im Schmerzensgeldprozess erfolgreich, klingelt die Kasse: So sprach das Oberlandesgericht (OLG) Saarland einem Opfer mit leichtem Trauma (Nacken- und Schulterschmerzen) 500 Euro zu (Az. 3 U 144/03). Das Unfallopfer war vier Tage ­arbeitsunfähig.

Viele spezialisierte Mediziner verziehen da nur das Gesicht. Zwar bestreiten sie nicht, dass der Nacken nach dem Auffahrunfall einige Tage schmerzen kann, auch wenn das Röntgenbild nichts zeigt. „Doch für Verletzungen, die über Bagatellen hinausgehen und Schmerzensgeld rechtfertigen, reichen die Kräfte meist gar nicht aus“, meint der Sozialmediziner Dr. Frank Schröter aus Kassel. „Trotzdem verlassen sich viele Ärzte blind auf die Schilderung des Opfers und attestieren bereitwillig das Trauma“, bemängelt der ­Gerichtssachverständige. „Wir lesen dann den immer gleichen Befund, das Opfer ­habe Druckschmerz und der Nacken sei unbeweglich und verspannt.“

Kein Freibrief vom Gericht

Und so ziehen viele Unfallopfer ohne nachweisbare Verletzung, aber mit Schmerzen und Attest vor Gericht, um Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung zu erstreiten. Doch dort gilt ein solches Attest nicht viel, in den letzten ­Jahren sind die Gerichte streng geworden.

So meint das OLG München, dass es weder die Verletzung beweist noch die Frage klärt, ob diese etwas mit dem Unfall zu tun hat (Az. 10 U 4285/01). Nur wenn Gutachter Anhaltspunkte für eine echte Verletzung finden, darf der Kläger hoffen.

Steht etwa fest, dass er einen Vorschaden an der Wirbelsäule hat, schließen Gutachter eine Verletzung auch ohne stichhaltige Beweise nicht immer aus.

Dann ist das Gericht am Zug und spricht dem Opfer Schmerzensgeld zu, wenn es von der Verletzung als Unfallfolge überzeugt ist. Findet der Gutachter aber keine Hinweise, ist der Prozess schnell zu Ende, Opfer ohne Rechtsschutzversicherung müssen mit hohen Kosten rechnen.

Umstritten ist stets die Frage, ab welcher Stoßgeschwindigkeit eine Verletzung überhaupt möglich ist. Zwar hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es keine festen Grenzwerte gebe (Az. VI ZR 139/02). Trotzdem ist für die meisten ­Gerichte entscheidend, wie heftig der Aufprall ins Heck war. So meint das Amtsgericht Halle-Saalekreis, es stehe nach „überwiegender wissenschaftlicher Ansicht fest, dass bei Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 13 km/h keinerlei ­Verletzungen der Wirbelsäule auftreten können“ (Az. 104 C 3475/01). Ähnlich sieht es das LG Köln und schließt Verletzungen unter zehn Stundenkilometern ­regelmäßig aus (Az. 26 S 244/02).

Nicht jedes Opfer ist ein Betrüger

Sicher gibt es viele, die sich nach einem Unfall zu Unrecht die Taschen füllen wollen. Das heißt aber nicht, dass alle Kläger ohne einen klaren Verletzungsnachweis Betrüger sind.

So kann es sein, dass manche Opfer den Unfall falsch verarbeiten und damit innere Konflikte kompensieren. Der anfänglich leichte Schmerz wird dann zur Entschuldigung für alles, was im Leben schief läuft und bleibt als eingebildeter Schmerz. Für solche so genannten Konversionsneurosen kann es im Einzelfall eine Entschädigung geben (BGH, Az. VI ZR 257/98).

Wie viel Psychologie beim Auffahrunfall mit im Spiel ist, zeigen Crashtests, bei denen ein Aufprall mit Gewackel und Getöse nur vorgegaukelt wird. Obwohl hier gar kein Aufprall stattfindet und keine Kräfte wirken, klagen viele „Opfer“ nach den Tests über ein Schleudertrauma.

Schließlich kann es auch die Therapie sein, die ein Unfallopfer nach dem Aufprall erst krank macht. Wer nach dem Unfall mit einer bis vor wenigen Jahren stets verordneten Halskrause umherläuft, wird von seiner Umgebung ständig bestärkt, es müsse ja wohl „etwas ganz Schlimmes“ passiert sein.

Mittlerweile ist die Halskrause in die Kritik geraten. Skeptiker meinen, dass die Schmerzen durch sie häufig erst hervorgerufen oder verstärkt werden. Mediziner wie Frank Schröter empfehlen daher, nach einem Heckaufprall vor allem nicht in ­Panik zu geraten, wenn der Nacken einige Tage steif ist und schmerzt. „Meist ist das nach einer Woche vorbei.“

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CarRight.de am 26.08.2016 um 18:41 Uhr
Schleudertrauma ist immernoch aktuell

Der Artikel hat nicht an Aktualität verloren. Noch immer verwehren manche Versicherungen mit dem Hinweis auf einen Bagatellschaden an dem Fahrzeug, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten sei. In solchen Fällen hilft manchmal der anwaltliche Hinweis, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Unfallverletzung und Gesundheitsschädigung gibt. So gib es z.B. die sogenannte Opt-Out-Position, in der der Kopf nicht grade zur Fahrbahn stand, als es zum Verkehrsunfall kam. Die Folge ist, dass die Gesundheitsbeeinträchtigung auch bei einer geringen Geschwindigkeit eingetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
www.carright.de