Bank. Fordern Sie die Bank oder Sparkasse auf, Ihre Verluste zu ersetzen, wenn alle Punkte aus der Liste oben auf Sie zutreffen. Kündigen Sie rechtliche Schritte an, wenn die Bank nicht binnen drei Wochen zahlt. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder werfen Sie es vor Zeugen ein.
Rechtsanwalt. Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Suchen Sie im Internet oder Branchenbuch nach einer Anlegerschutz-Kanzlei. Fragen Sie dort nach, ob die Kanzlei auch Banken oder Vermittler vertritt – besser ist ein reiner Anlegeranwalt. Fragen Sie auch, ob die Kanzlei bereits erfolgreich gegen Ihre Bank oder Sparkasse vorgegangen ist. Sie kann die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung dann schneller und zuverlässiger beurteilen.
Frist. Beeilen Sie sich, wenn Sie Ihre Geldanlage vor 2002 abgeschlossen haben. Ihr Ansprüche verjähren an Silvester 2011. Ihrem Rechtsanwalt muss genug Zeit bleiben.
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