Zahlreiche Fondsanleger können von ihrer Bank Ersatz für Verluste verlangen. Einige müssen sich allerdings beeilen.
Wer auf den Rat seines Bank- oder Sparkassenberaters gehört und dann mit Fonds Verluste gemacht hat, sollte unbedingt zum Rechtsanwalt. Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Monaten Fondsanlegern ein ums andere Mal Schadenersatz zugesprochen, weil die Banken sich hinter dem Rücken der Anleger von den Fondsgesellschaften bezahlen ließen.
Es geht um Fonds aller Art, geschlossene Fonds genauso wie Investmentfonds. Die Banken müssen selbst Verluste mit lange zurückliegenden Geldanlagen ausgleichen. Noch. Ende des Jahres verjähren Ersatzansprüche für Geldanlagen bis Ende 2001.
Ein typischer Fall aus jüngerer Zeit: Gabriele (65) und Ernst (73) Czarnowski wollten sich 2007 zur Ruhe setzen. Die beiden sind Inhaber eines Geschäfts und haben nur eine kleine Rente. Sie bekommen aber aus verschiedenen Lebensversicherungsverträgen gut 100 000 Euro. Das Geld wollen sie anlegen, um die Rente aufzubessern.
Maik Rölls*, ihr Berater in der örtlichen Filiale der Dresdner Bank, weiß Rat. Eine Beteiligung an dem Immobilien-Dachfonds IVG Euroselected Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG bringe 8 bis 12 Prozent Rendite, erklärt er. Das Paar könne mit einer Ausschüttung von 8 000 bis 12 000 Euro pro Jahr rechnen.
Tipp von der Verbraucherzentrale
Als die Ausschüttungen ausbleiben, lassen sich die Czarnowskis erst noch von Rölls beruhigen. Schließlich kennen sie den Berater schon lange und vertrauen ihm. Doch nach ein paar Monaten schwant den Eheleuten Böses.
Eine Beratung in der örtlichen Verbraucherzentrale (VZ) bringt Klarheit: Die Beteiligung an britischen Immobilienfonds, die der Berater empfohlen hat, ist ziemlich riskant und nicht geeignet, die Rente zuverlässig aufzubessern.
Der VZ-Berater weiß, dass die Banken für solche Geschäfte insgeheim Provisionen kassieren und deshalb zum Schadenersatz verpflichtet sind. Er empfiehlt den Eheleuten, einen Anwalt einzuschalten.
Rechtsanwältin Birte Eckardt aus der Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen übernimmt den Fall. Dresdner Bank und Commerzbank haben sich inzwischen zusammengeschlossen und firmieren jetzt als Commerzbank. Als die Bank sich weigert, die Eheleute Czarnowski zu entschädigen, reicht die Rechtsanwältin Klage ein. Zuständig ist das Landgericht Frankfurt am Main.
Erst jetzt erfahren Ernst und Gabriele Czarnowski, wie viel Geld die Bank für die Empfehlung der riskanten Geldanlage bekam. Genau 8 539 Euro erhielt sie von der Fondsgesellschaft, nachdem die Eheleute unterschrieben und 104 624 Euro überwiesen hatten. „Kick-back“ heißen solche Rückzahlungen im Branchenjargon.
Klarer Fall
Für die Richter ist das ein klarer Fall: Über die Provision hätte die Bank das Ehepaar informieren müssen, urteilen sie. „Der Kunde muss erkennen können, welches finanzielle Eigeninteresse (...) die Bank hat“, heißt es in der Urteilsbegründung (Az. 2-26 O 295/09).
Die Commerzbank legt noch Berufung ein, nimmt diese aber wieder zurück, als das Oberlandesgericht signalisiert: Das ist aussichtslos für die Bank (Az. 9 U 36/10). Inzwischen haben die Czarnowskis das ganze Geld nebst Verzugszinsen zurückerhalten.
Sehr viel länger dauerte es, bis Mechthild Dachs* zumindest einen Teil ihres Geldes zurückhatte. Sie beteiligte sich auf Empfehlung ihres Sparkassenberaters im Jahr 1992 mit 40 000 Mark an der „Fundus-Fonds Nr. 26 KG“. Doch der geschlossene Immobilienfonds verlor an Wert. Gerade mal 3 800 Euro bekam die heute 62-Jährige, als es ihr 2009 gelang, die Fondsanteile zu verkaufen. Verlust: Über 15 000 Euro.
Die Seniorin schaltet die Würzburger Kanzlei Dr. Pongratz ein. Als die Rechtsanwälte bei der Sparkasse Schadenersatzansprüche anmelden, sind deren Juristen gesprächsbereit. Man einigt sich auf einen Vergleich: Die Sparkasse zahlt 10 000 Euro an Mechthild Dachs. Davon muss sie noch 2 246 Euro an den Rechtsanwalt zahlen.
Vorteil für sie: Ein langjähriger Prozess bleibt ihr erspart. Sie wird aber nie erfahren, wie viel Provision die Sparkasse in ihrem Fall genau kassiert hat.
Anlegeranwälte sind überzeugt: Die Geldinstitute sind noch zahllosen Kunden gegenüber in der Pflicht. Genau wie in den Fällen Czarnowski und Dachs hat kaum eine Bank oder Sparkasse korrekt darüber informiert, wie viel Geld an sie zurückfließt, wenn Kunden auf ihre Empfehlung hin Fondsanteile kaufen.
Nach einer ganzen Serie von anlegerfreundlichen Urteilen steht jetzt fest: Wenn sie heimlich Provisionen bekommen haben, müssen Banken und Sparkassen Verluste ausgleichen, die Kunden mit empfohlenen Fonds gemacht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fonds noch im Depot sind oder bereits verkauft wurden. Allerdings verjähren am Jahresende Ansprüche für Geldanlagen, die vor 2002 abgeschlossen wurden.
Günstig für Anleger: Sie sind vor Gericht fein raus, obwohl sie eigentlich beweisen müssen, dass die Bank Rückvergütungen erhalten und verheimlicht hat. Doch die Banken können die Kick-back-Zahlungen kaum leugnen. Sie waren branchenweit üblich und sind in vielen Fällen längst gerichtsfest dokumentiert.
Erstberatung gar nicht teuer
Nun ist es wichtig, dass betroffene Fondsanleger schnell einen Rechtsanwalt einschalten. Wer eine passende Rechtsschutzversicherung hat, steht natürlich am besten da: Sie übernimmt alle Kosten. Ob die Versicherung zahlen muss, prüft in der Regel der Anwalt und holte eine Deckungszusage ein.
Doch auch ohne Police ist der Weg zum Anwalt sinnvoll. Die Erstberatung mit einer Prüfung der Erfolgsaussichten kostet bei vielen Kanzleien pauschal 100 bis 250 Euro.
Wenn der Rechtsanwalt dann tätig werden soll, ist in der Regel je nach Streitwert ein unterschiedlich hoher Vorschuss auf das Honorar fällig. Beim Streit um 20 000 Euro stehen einem Rechtsanwalt zum Beispiel rund 2 700 Euro zu, wenn kein besonderes Honorar vereinbart ist. Bezahlt ist damit die außergerichtliche Vertretung und sein Auftreten bei einem Termin vor Gericht.
Bei 50 000 Euro Streitwert beläuft sich die Anwaltsrechnung unter normalen Umständen auf rund 4 300 Euro. Wird die Bank am Ende zu vollem Schadenersatz verurteilt, muss sie auch die im Prozess angefallenen Anwaltshonorare zahlen.
*Name geändert.
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