Tipps für Betroffene
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Wenn Sie wie allgemein üblich gelüftet und geheizt haben, fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Sanierung auf.
- Fragen Sie bei Nachbarn oder Vormietern, ob es früher schon einmal Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel gab. Falls ja, sind sehr wahrscheinlich grundlegende Baumängel die Ursache.
- Wenn der Vermieter sich auch nach erneuter schriftlicher Aufforderung stur stellt, haben Sie das Recht, den Schimmelpilz selbst beseitigen zu lassen. Bei Baumängeln als Ursache muss der Vermieter später die Kosten ersetzen.
- Informieren Sie sich beim Mieterverein in Ihrer Stadt über Mietminderung und Klageweg.
Weitere Infos
Deutscher Mieterbund
Aachener Straße 313
50931 Köln
Tel. 02 21/94 07 70
www.mieterbund.de