Schiffs­fonds So wehren sich Anleger gegen Nach­forderungen

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Zehn­tausende Anleger von Schiffs­fonds fürchten um ihr Geld. Nach­zahlen sollten sie ohne juristischen Rat nicht.

Schiffs­fonds - So wehren sich Anleger gegen Nach­forderungen

Leere Schiffe, leere Kassen: Die Frachter Jork Reliance und Skirner warten in Hamburg auf Aufträge. Sie gehören zu den Dachfonds „HCI Euroliner I und II“.

Der Markt für Schiffs­fonds ist fast zusammen­gebrochen. Das bekennen Reeder, Fonds­vorstände, Banker und Anleger­anwälte nahezu einmütig. Hunderte von Schiffs­fonds sind in finanzieller Not, brauchen Geld oder ihre Anbieter müssen die Schiffe notverkaufen.

Mehr als 180 Anlegerschiffe sind schon pleite. Experten meinen, dass im Jahre 2013 hunderte weitere Schiffe untergehen werden und zehn­tausende Anleger viel Geld verlieren. „Wir stehen vor massenhaften Pleiten“, sagt Helge Petersen, Fach­anwalt für Bank- und Kapitalmarkt­recht aus Kiel.

Petersen vertritt 320 über­wiegend ältere Anleger, deren Fonds mitt­lerweile insolvent oder in Not sind. Vermittler der Post­bank-Finanzberatung haben ihnen die riskanten, über viele Jahre laufenden Schiffs­beteiligungen als sichere Anlage empfohlen. Viele dieser Kunden wollten mit den Erträgen aus den Fonds ihr Alter absichern (siehe Aktienfonds Welt).

Seine Rente aufbessern wollte auch Axel Mehring (Name von der Redak­tion geändert). Ein Groß­teil seiner Erspar­nisse steckt in verschiedenen Schiffs­fonds, die ihm die Commerz­bank vermittelt hat. Sie sollten ihm attraktive jähr­liche Renditen von 7 Prozent und mehr bescheren. Doch statt auszuschütten brauchen die meisten seiner Fonds Geld.

Ruhe­ständler Mehring befindet sich in großer Gesell­schaft. Zehn­tausende deutsche Schiffs­anleger haben ähnliche Probleme. Sie haben in den vergangenen 20 Jahren rund 30 Milliarden Euro in Schiffs­fonds investiert. Sie wussten nicht, dass deutsche Reeder mithilfe von Banken und Anlegergeld wesentlich mehr Tonnage finanzierten, als der Markt brauchte.

Schiffe versenken hat Konjunktur

Anleger wie Mehring erhalten komplizierte, oft mehr als hundert Seiten dicke Sanierungs­konzepte von ihrer Fonds­gesell­schaft. Darin fordert die Gesell­schaft sie auf, für die Sanierung des Fonds Geld nach­zuschießen oder Ausschüttungen zurück­zuzahlen. Andernfalls drohe dem Fonds die Pleite und das Geld der Anleger sei verloren.

Die Anleger sollen meist schriftlich ihre Zustimmung geben. Doch die Schreiben sind oft so kompliziert, dass sie einfach den Kopf in den Sand stecken und gar nichts tun. So wie Kerstin Wilke (Name von der Redak­tion geändert): „Ich habe das ellen­lange Schreiben einfach ignoriert, weil ich mich völlig über­fordert fühlte“, sagt sie.

Wilke hatte 2004 auf einen Berater des Finanz­vertriebs AWD aus Hannover gehört und 10 000 Euro in den HCI Schiffs­fonds VIII gesteckt. Der Dachfonds hat insgesamt acht Schiffe finanziert. Zwei von ihnen sind schon pleite, ein weiteres, die „Lake Erie“ musste zur Stüt­zung der anderen verkauft werden.

Lange Zeit hatte Wilke geglaubt, eine solide Anlage abge­schlossen zu haben. Denn bis 2008 erhielt sie Jahr für Jahr Ausschüttungen. Diese hielt sie für Gewinne aus dem Fonds. Doch solche Rück­flüsse – von Anbietern gerne als „vorzeitige Entnahme“ bezeichnet – haben oft nichts mit Gewinn zu tun, sondern sind über Jahre nur Rück­zahlungen der Kapital­einlage.

Bei der Vermitt­lung von Schiffs­beteiligungen werde oft nur mangelhaft beraten, berichtet Peter Mattil, Fach­anwalt für Bank- und Kapitalmarkt­recht aus München, von seinen Mandanten. Kaum ein Vermittler kläre Anleger darüber auf, dass Schiffs­fonds erst nach vielen Jahren in die Gewinn­zone fahren. Auch verschwiegen sie Anlegern häufig die hohen Provisionen, die Banken und Vermittler für die Vermitt­lung der Fonds kassierten.

Nach­schüsse sind keine Pflicht

Mehring und Wilke sollten nicht einfach zahlen. Denn Anleger von geschlossenen Fonds sind nicht verpflichtet, Nach­schüsse zu leisten. Das steht in jedem Beteiligungs­prospekt.

Verbraucherschützer und Anleger­anwälte berichten aber immer häufiger, dass Fonds­häuser raffinierte Klauseln in den Verträgen nutzen, um Anleger doch zur Kasse zu bitten. Statt eines Nach­schusses verlangen sie etwa die Rück­zahlung von Ausschüttungen.

Die beiden Hamburger Fonds­häuser Hansa Treu­hand und Lloyd Fonds fordern beispiels­weise von Anlegern der Fonds­schiffe „Wehr Rissen“ und „Wehr Schulau“ Geld zurück. Die Anbieter sind wie das Dort­munder Emissions­haus Dr. Peters der Meinung, dass es sich bei den Ausschüttungen der Vergangenheit um Darlehen handelt, die Anleger im Notfall zurück­zahlen müssten. Die Fonds­häuser schreiben Kunden, die nicht zahlen wollen, zum Teil rüde Briefe und drohen ihnen mit Klagen.

Die Eheleute Erika und Uwe Laible (Namen von der Redak­tion geändert), beide 70 Jahre alt, waren fassungs­los, als das Fonds­haus Dr. Peters ihnen mitteilte, die 13 000 Euro Ausschüttungen seien nur ein Darlehen gewesen. Um den Fonds zu retten, müssten sie das Darlehen zurück­zahlen.

Laibles hatten ihren Fonds­anteil in Höhe von damals 100 000 Mark am Containerschiff „Cape Campbell“ von Dr. Peters auf Kredit finanziert und dafür ihr Eigenheim mit einer Grund­schuld belastet. Sie lehnten die Rück­zahlung ab. Ihr Berater bei der Raiff­eisen­bank Aschaffenburg habe sie falsch beraten, als er die Beteiligung auf Kredit als sichere Alters­vorsorge empfahl.

Anders als die meisten Dr.-Peters-Anleger sind die Laibles glimpf­lich davon­gekommen. Mithilfe des Stutt­garter Rechts­anwalts Patrick Zagni verklagten sie die Raiff­eisen­bank wegen Falsch­beratung. Ihre Gegen­wehr hatte nach zwei Jahren Erfolg. Die Bank lenkte kurz vor der mündlichen Gerichts­verhand­lung ein. Zagni: „Wir konnten einen Vergleich aushandeln, der das Ehepaar weit­gehend schadenfrei stellt.“ Laibles Mitanleger hatten weniger Glück. Sie erlitten nahezu einen Total­verlust.

Hunderte Anleger verloren vor Gericht

Hunderte der 6 600 Anleger von 22 Schiffs­fonds der Dr.-Peters-Gruppe zahlten jedoch. Sie gaben satte 62,2 Millionen Euro zurück. Gefordert hatte das Fonds­haus 75,2 Millionen Euro. Anleger, die sich vor Gericht gegen die Forderungen von Dr. Peters und dessen Fonds­verwalter wehrten, blitzten ab.

Die trick­reichen Klauseln in den Beteiligungs­prospekten schienen Dr. Peters recht zu geben. Rund 450 Urteile fällten Amts- und Land­gerichte zugunsten des Fondsanbieters. Und auch die Ober­landes­gerichte Hamm, Celle und München bestätigten in 40 Fällen die Recht­mäßig­keit der Dr.-Peters-Forderungen.

Bundes­gerichts­hof: Anleger im Recht

Seit dem 12. März 2013 gibt es neue Hoff­nung. An diesem Tag entschied der Bundes­gerichts­hof (BGH) in zwei Fällen erst­mals zugunsten der Anleger. Fondsanbieter dürften Ausschüttungen nur zurück­fordern, wenn das im Gesell­schafts­vertrag eindeutig so vorgesehen sei, urteilte der BGH (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

Geklagt hatten die beiden Fonds­gesell­schaften der ange­schlagenen Schiffs­fonds DS-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras und DS-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn von Dr. Peters. Beide Schiffe waren 2009 in wirt­schaftliche Not geraten. Auf einer Gesell­schafter­versamm­lung hatten die Anleger einem Sanierungs­konzept zuge­stimmt, das eine Rück­zahlung ihrer Ausschüttungen vorsah.

Einige Anleger weigerten sich trotz des Beschlusses, ihre Ausschüttungen zurück­zuzahlen, sodass die Fonds­gesell­schaften sie verklagten. Sowohl das Land­gericht Dort­mund als auch das Ober­landes­gericht Hamm gaben den Gesell­schaften recht.

Nicht so der Bundes­gerichts­hof. Er legt die Gesell­schafts­verträge in den beiden Fällen anders aus. Zwar sei von Darlehens­konto und Darlehens­verbindlich­keit die Rede. Aus der Gesamt­schau der Rege­lungen ergebe sich aber eindeutig, dass die Fonds das Geld nicht zurück­holen dürften (Details auf unserer Internetseite unter www.test.de/schiffsfonds-ausschuettungen).

Die Entscheidung des BGH könnte auch anderen Anlegern von maroden Fonds der Dr.-Peters-Gruppe helfen. Denn in anderen Beteiligungs­sprospekten der Fonds­häuser stehen ähnliche Formulierungen. Vor­erst sollten Anleger Rück­forderungen aller Art juristisch prüfen lassen, bevor sie zahlen.

Anselm Gehling, Chef der Dr.-Peters-Gruppe, kritisiert das Urteil. Es handele sich um einen Pyrrhus­sieg für die Anleger. Die Fonds hätten mit den Rück­forderungen versucht, die Schiffe weiterzubetreiben. Sie wollten damit verhindern, dass die Anleger durch Gläubiger­banken oder den Insolvenz­verwalter zur Rück­zahlung der Ausschüttungen gezwungen werden könnten, wenn der Fonds schon pleite ist.

Selbst nach der Pleite eines Schiffes kann der Ärger also noch weitergehen, wie im Fall der „Lehmann Forester“ vom Elbe Emissions­haus Hamburg. Der Fonds, erst 2007 gestartet, benötigte schon 2009 frisches Kapital. Um eine Insolvenz zu vermeiden, erklärten sich zahlreiche Anleger schriftlich bereit, Geld in Höhe von 30 Prozent ihrer Gesell­schafts­einlage nach­zuschießen.

Doch viele zahlten dann doch nicht, weil bald klar wurde, dass die Pleite sich nicht mehr abwenden ließ. „Nun fordert der Insolvenz­verwalter das Geld nach­träglich von ihnen“, sagt Rechts­anwalt Peter Hahn aus Bremen, der mehrere Anleger vertritt.

Nicht alle Schiffs­fonds kentern

Schiffs­fonds - So wehren sich Anleger gegen Nach­forderungen

Viel Fracht, viel Erfolg: Die Conti Porto (Charter­name Hanjin Vienna) der Conti Reederei bringt Anlegern schöne Gewinne.

Trotz Krise müssen nicht alle Anleger um ihr Geld fürchten. Ein kleiner Teil der Fonds­schiffe kam bislang heil durch die schwere See. Meist waren es größere Containerschiffe mit solider Kalkulation und gutem Management, denen Einnahmen durch lang­fristige Charter­verträge mit erst­klassigen Kunden über viele Jahre gesichert waren.

Zu den Erfolgs­schiffen gehören zum Beispiel die Container­frachter „Conti Lissabon“ und „Conti Porto“ der Conti Reederei aus München. Die Fonds aus dem Jahr 1999 haben ihre Kredite längst abbezahlt und erwirt­schafteten für 2012 Ausschüttungen von 16 Prozent – doppelt so viel wie im Prospekt angenommen.

Erfreulich verlaufen auch Beteiligungen an den bereits entschuldeten Schiffen „Pusan“ und „Pohang“ von der Nord­deutschen Vermögen. Sie können für das Jahr 201210 und 8 Prozent ausschütten.

Immun gegen die Krise sind jedoch auch diese Fonds­häuser nicht. Wegen sinkender Einnahmen gibt es auch bei ihnen bereits etliche Sanierungs­fälle. Als Alters­vorsorge sind Schiffs­fonds keine gute Idee.

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Ruedigerhummer am 19.01.2014 um 13:48 Uhr
Hilfreicher Überblick

Der Artikel hilft, einen eigenen Überblick zu gewinnen. Das wäre natürlich vor dem Kauf von Fonds sinnvoll gewesen. Es ist aber auch jetzt noch sinnvoll,denn jetzt werben Anwaltsbüros um Mandate. Man muss aber sehr überlegen, ob man dem Verlust nicht auch noch zusätzlich RechtsAnwalts-
Honorare hinzufügt, ohne dadurch in der Insolvenz mehr Geld zurückzuerhalten.