Die Steuervorteile durch so hohe Verlustzuweisungen wie früher gibt es nicht mehr. Nun werben Anbieter mit der Tonnagesteuer.
Bei Schiffsfonds haben Anleger derzeit noch die Wahl zwischen reinen und kombinierten Tonnagesteuermodellen. Bei Kombimodellen können Anleger zurzeit in den ersten zwei bis drei Jahren noch steuerliche Verluste aus Abschreibungen zugewiesen bekommen und damit ihre Steuerlast senken. Ab 2007 wird es dann nur noch reine Tonnagesteuermodelle geben.
Tonnagesteuer. Die Tonnagesteuer ist eine Pauschalbesteuerung, die nach der Größe des jeweiligen Schiffs bemessen wird. Sie ist sehr gering im Vergleich zur herkömmlichen Gewinnbesteuerung. Sie beträgt nur etwa 100 Euro jährlich bei 100 000 Euro Beteiligungssumme. Sie wird auch dann fällig, wenn das Schiff Verluste einfährt. Fährt das Schiff aber Gewinne ein, muss der Anleger dafür keine weitere Steuer bezahlen, auch nicht auf den Verkaufserlös.
Kombimodelle. Ein Kombimodell eignet sich für Anleger, die auch nach Zeichnung der Fondsanteile noch mit dem Spitzensteuersatz veranlagt werden. Bei einer Beteiligung in Höhe von 100 000 Euro erzielen Anleger mit Spitzensteuersatz (45 Prozent) je nach Fonds zunächst einen Steuervorteil von rund 15 000 bis 30 000 Euro.
Nachteilig ist allerdings, dass Kombianleger als Ausgleich am Ende der Fondslaufzeit den Unterschiedsbetrag zwischen Marktwert und Buchwert des Schiffs nachversteuern müssen. Er steht anfangs noch nicht fest und kann viel höher ausfallen, als im Prospekt kalkuliert. Der Betrag kann sogar die Steuervorteile übersteigen.
Bei reinen Tonnagesteuermodellen verzichten Anleger auf steuerliche Verlustzuweisungen, sie müssen dafür aber auch keinen Unterschiedsbetrag versteuern.
Die Anbieter beider Modelle werben mit Ausschüttungen von zunächst 6 bis 8 Prozent jährlich, später bis zu 12 Prozent und mehr pro Jahr. Sie kalkulieren meist mit einem Verkauf des Schiffs nach 15 Jahren. Dann kämen einschließlich Verkaufserlös Ausschüttungen von 150 bis 200 Prozent zusammen. Das ergibt einen Vermögenszuwachs von 50 bis 100 Prozent.
Dazu können Steuervorteile kommen. Bei Kombimodellen wechseln die Schiffe erst nach zwei oder drei Jahren in die Tonnagebesteuerung. Anleger können also nach der herkömmlichen Gewinnermittlung noch Verlustzuweisungen in Höhe von rund 30 bis 40 Prozent einstreichen.
-
- Nach der Pleite einer Anlagefirma verlangen Insolvenzverwalter oft Ausschüttungen zurück, die Anleger erhalten haben. Das dürfen sie nicht immer, wie der Fall P&R zeigt.
-
- Anbieter riskanter Geldanlagen publizieren ihren Jahresabschluss oft verspätet. Wir erklären, warum das ein Problem sein kann – und bieten Ihnen einen Online-Check.
-
- European Investment Systems (EIS) aus Spanien bietet in Deutschland per E-Mail und Telefon Festgeldanlagen, Anlageberatungen und Aktien an. Die spanische...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.