
Die Commerzbank muss den Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 166 rückabwickeln, weil sie einen Anleger nicht ordnungsgemäß auf ihre Provision in Höhe von 12 Prozent hingewiesen hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Az. 23 U 146/16, nicht rechtskräftig*).
Laut Urteil wurde dem Anleger nur erklärt, dass die Commerzbank ein 5-prozentiges Agio (Aufschlag) erhalte. Dass die Bank darüber hinaus 7 Prozent Rückvergütung vom eingesetzten Beteiligungskapital kassierte, wurde weder im Prospekt noch bei der Beratung mitgeteilt. Auch stand im Prospekt nicht deutlich, dass die Fondsschiffe, die aus einem Vorgängerfonds stammten, überteuert eingekauft wurden, teilte die Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit.
Die Commerzbank muss den Anleger nun so stellen, als ob er die Fondsbeteiligung nie gezeichnet hätte.
*Aktenzeichen korrigiert am 20. November 2017