
Hat ein Vater nach der Scheidung ein Umgangsrecht für seine Tochter, das weit über das übliche Maß hinausgeht, kann er seinen Barunterhalt kürzen. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Vaters einer Zwölfjährigen. Dieser stritt mit der Mutter des Kindes darüber, wie viel er zahlen muss.
Jeden zweiten Tag beim Vater
Das Kind übernachtete meist bei der Mutter, wohnte aber tagsüber an jedem zweiten Tag beim Vater. Das sei zwar noch kein Wechselmodell, bei dem das Kind in etwa gleich langen Phasen abwechselnd beim einen und anderen Elternteil lebt, meinten die Richter. Sie sahen darin noch die übliche Aufteilung, bei der die Mutter ihre Leistung erbringt, indem sie für die Betreuung sorgt, und der Vater zu Geldzahlungen verpflichtet ist. Doch beim Berechnen des Unterhalts darf das Gericht die Fahrtkosten des Vaters berücksichtigen und die Kosten, die ihm durch das Bereitstellen eines Kinderzimmers entstehen.
Es gilt immer der Einzelfall
Das Gericht darf den Vater bei der Unterhaltsbemessung nach der Düsseldorfer Tabelle um eine oder mehrere Einkommenstufen niedriger einordnen. Denn die Düsseldorfer Tabelle sei nur ein Hilfsmittel für die Bemessung. Danach sei immer der Einzelfall zu prüfen, entschied der BGH (Az. XII ZB 234/13).