Beim Konflikt ums Haustier kochen Emotionen hoch. Im Gespräch mit test.de erläutert Familienrechtsexperte Jörg Schröck, was Paare tun können, die sich um Hund oder Katze streiten – und wie Gerichte im Zweifel entscheiden.
Tiere sind oft eine Art Kindersatz

Jörg Schröck ist Fachanwalt für Familienrecht. Das nachstehende Interview ist in test 10/2018 erschienen. © Bernhard Huber
Scheidungsstreit um Hund und Katz – kommt das häufig vor?
Das begegnet Familienrechtlern immer mal wieder. Selbst in meinem Freundeskreis gab es das schon. Bei der Scheidung einer Freundin ging es um Immobilien und Wertgegenstände – und um den Hund. Der Streit um das Tier war quasi das Eröffnungsfeuer und dauerte allein ein Jahr. Beide hatten einen engen Bezug zu dem Hund, keiner wollte ihn aufgeben. Da wurden sogar Familienangehörige als Zeugen befragt, um zu klären, wem der Hund gehörte.
Mediation statt Hausratsteilung
Das hört sich nach großen Emotionen an.
Um Tiere wird genauso erbittert gestritten wie um Kinder. Die Verbundenheit zu Tieren ist ja echt. Besonders schlimm ist es, wenn das Tier eine Art Kindersatz ist.
Bei der Frage, zu wem ein Kind nach der Scheidung kommt, geht es um das Kindswohl. Spielt das auch bei Tieren eine Rolle?
Nein, das ist kein Kriterium. Wenn sich die Partner nicht einigen können, geht es zuerst um die Frage: Wem gehört das Tier? Lässt sich das nachweisen? Das ist einfach, wenn einer Hund oder Katze mit in die Ehe gebracht hat. Klassisch ist aber der Fall, dass das Tier erst während der Ehe angeschafft wurde.
Und wenn sich nicht klären lässt, wem das Tier gehört?
Dann kommt es zu einem Hausratsteilungsverfahren, wobei das Tier am Ende einem Partner allein zugewiesen wird. Das Tier wird als „Hausrat“ betrachtet, so wie ein Fernseher oder ein Auto. Selten führt ein solches Verfahren zu einer für alle akzeptablen Lösung. Streitenden Paaren würde ich daher ein Mediationsverfahren empfehlen.
Umgangsrecht vereinbaren
Gibt es eine Möglichkeit, dass beide etwas von dem Tier haben?
Gerichtlich durchsetzen lässt sich das nicht. Doch die Partner können freiwillig ein „Umgangsrecht“ – ähnlich wie bei Kindern – vereinbaren: zum Beispiel wann und in welchem zeitlichen Rhythmus der Hund mal bei dem einen, dann bei dem anderen Partner leben soll.
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Mich würde einmal interessieren, ob solch ein Fall öfter vorkommt, bei dem sich vor Gericht über den Hund geeinigt werden muss. So etwas ist schon ziemlich schade, wenn Menschen nicht mehr miteinander reden können, die sich einmal geliebt haben.
Auf jeden Fall wieder ein super Artikel. Danke test.de. Der Artikel regt zum Nachdenken an. Bitte mehr davon.