Scheidung

Interview: Nach diesen Kriterien entscheiden Gerichte

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Beim Konflikt ums Haustier kochen Emotionen hoch. Im Gespräch mit test.de erläutert Familien­rechts­experte Jörg Schröck, was Paare tun können, die sich um Hund oder Katze streiten – und wie Gerichte im Zweifel entscheiden.

Tiere sind oft eine Art Kinder­satz

Scheidung - Wer bekommt den Hund?

Jörg Schröck ist Fach­anwalt für Familien­recht. Das nach­stehende Interview ist in test 10/2018 erschienen. © Bernhard Huber

Scheidungs­streit um Hund und Katz – kommt das häufig vor?

Das begegnet Familien­recht­lern immer mal wieder. Selbst in meinem Freundes­kreis gab es das schon. Bei der Scheidung einer Freundin ging es um Immobilien und Wert­gegen­stände – und um den Hund. Der Streit um das Tier war quasi das Eröff­nungs­feuer und dauerte allein ein Jahr. Beide hatten einen engen Bezug zu dem Hund, keiner wollte ihn aufgeben. Da wurden sogar Familien­angehörige als Zeugen befragt, um zu klären, wem der Hund gehörte.

Mediation statt Hausrats­teilung

Das hört sich nach großen Emotionen an.

Um Tiere wird genauso erbittert gestritten wie um Kinder. Die Verbundenheit zu Tieren ist ja echt. Besonders schlimm ist es, wenn das Tier eine Art Kinder­satz ist.

Bei der Frage, zu wem ein Kind nach der Scheidung kommt, geht es um das Kinds­wohl. Spielt das auch bei Tieren eine Rolle?

Nein, das ist kein Kriterium. Wenn sich die Partner nicht einigen können, geht es zuerst um die Frage: Wem gehört das Tier? Lässt sich das nach­weisen? Das ist einfach, wenn einer Hund oder Katze mit in die Ehe gebracht hat. Klassisch ist aber der Fall, dass das Tier erst während der Ehe ange­schafft wurde.

Und wenn sich nicht klären lässt, wem das Tier gehört?

Dann kommt es zu einem Hausrats­teilungs­verfahren, wobei das Tier am Ende einem Partner allein zugewiesen wird. Das Tier wird als „Hausrat“ betrachtet, so wie ein Fernseher oder ein Auto. Selten führt ein solches Verfahren zu einer für alle akzeptablen Lösung. Streitenden Paaren würde ich daher ein Mediations­verfahren empfehlen.

Umgangs­recht vereinbaren

Gibt es eine Möglich­keit, dass beide etwas von dem Tier haben?

Gericht­lich durch­setzen lässt sich das nicht. Doch die Partner können freiwil­lig ein „Umgangs­recht“ – ähnlich wie bei Kindern – vereinbaren: zum Beispiel wann und in welchem zeitlichen Rhythmus der Hund mal bei dem einen, dann bei dem anderen Partner leben soll.

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Engel1984 am 08.08.2019 um 09:59 Uhr
Wer kriegt das Sorgerecht für den Hund... Hmmm....

Mich würde einmal interessieren, ob solch ein Fall öfter vorkommt, bei dem sich vor Gericht über den Hund geeinigt werden muss. So etwas ist schon ziemlich schade, wenn Menschen nicht mehr miteinander reden können, die sich einmal geliebt haben.
Auf jeden Fall wieder ein super Artikel. Danke test.de. Der Artikel regt zum Nachdenken an. Bitte mehr davon.