
In jeder dritten Ehe ist es nicht der Tod, der zwei Menschen scheidet. Da macht es ein Richter. Eine Scheidung hat rechtliche Folgen. Die sollte kennen, wer von seinem Expartner nicht übervorteilt werden will.
Sorgerecht, Wohnung, Unterhalt, Versorgungsausgleich: Bei einer Scheidung geht es um viel. Da heißt es: Besonnen handeln, keinen Irrtümern aufsitzen.
Irrtum: Die Kinder bleiben auf jeden Fall bei mir.
Nein. Wo die Kinder bleiben, entscheiden nicht Sie allein. Heute behalten beide Elternteile das Sorgerecht nach der Scheidung. Falls Sie sich mit Ihrem Expartner nicht über den Aufenthaltsort Ihres Kindes einigen können, muss das Familiengericht entscheiden. Es prüft, was für das Wohl des Sprösslings am besten ist. Kinder über 14 haben ein Mitspracherecht. Auch jüngere ab drei Jahre hört das Gericht im Rahmen des Verfahrens fast immer mit an.
Irrtum: Mir gehört die Wohnung, ich kann damit machen, was ich will.
Das stimmt, allerdings gibt es in der Trennungszeit bis zur Scheidung Besonderheiten. Sind Sie Eigentümer der Wohnung, und will Ihr Expartner mit Ihren gemeinsamen Kindern darin wohnen bleiben, kann das Familiengericht ihm für eine Übergangszeit die alleinige Nutzung zusprechen. Vorausgesetzt, es ist für das Wohl der Kinder am besten. Dann müssen Sie also aus Ihrer Wohnung ausziehen. Für die Zeit nach der Scheidung trifft das Familiengericht eine solche Regelung aber nur im Ausnahmefall.
Irrtum: Ich sehe nicht ein, Unterhalt für meinen Expartner zu zahlen. Ich höre einfach auf zu arbeiten.
Fehlanzeige. Sie können Ihren Unterhaltspflichten nicht entgehen, indem Sie das Arbeiten einstellen. Wer seinen Job einfach an den Nagel hängt, wird so behandelt, als würde er noch arbeiten. Das Gericht setzt für die Berechnung der Unterhaltszahlung ein fiktives Einkommen an. Daneben drohen strafrechtliche Sanktionen bis hin zur Gefängnisstrafe, wenn sich jemand vorsätzlich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht.
Irrtum: Ein harter Anwalt wird es schon richten.
Das kann nach hinten losgehen, wenn der Anwalt dazu beiträgt, dass sich das Verhältnis zu Ihrem Noch-Ehepartner verhärtet. Dann kommunizieren Sie nur noch über Anwälte und liefern sich am Ende einen jahrelangen Scheidungskrieg. Der kostet Nerven, Lebensqualität und viel Geld.
Irrtum: Niemand kann mich zwingen, den empfangenen Unterhalt zu versteuern.
Doch, Ihr Expartner, der Ihnen Unterhalt zahlt. Er kann Sie notfalls durch ein Gerichtsurteil zwingen, den Unterhalt im Rahmen Ihrer Einkünfte zu versteuern. Nur unter dieser Voraussetzung darf er die Zahlungen an Sie steuerlich absetzen. Sofern er Ihnen alle finanziellen Nachteile ausgleicht, sind Sie verpflichtet, dem Realsplitting zuzustimmen. Prüfen Sie sorgfältig, welche Folgen die Versteuerung für Sie hat. Unterschreiben Sie die Anlage U für Unterhalt nur, wenn der Expartner Ihnen alle damit verbundenen Nachteile ausgleicht.
Irrtum: Das Gericht regelt bei der Scheidung automatisch alles.
Nein. Das Gericht führt in der Regel nur den Versorgungsausgleich automatisch durch, also den Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche. Ob Sie und Ihre Kinder Unterhalt bekommen, welches Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht mit den Kindern gilt und welcher Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögens, das Sie während der Ehe erwirtschaftet haben) – all das regelt der Richter nur, wenn Sie es beantragen. Die Scheidung verzögert sich dadurch. Außerdem müssen zur Klärung der Fragen beide Seiten durch einen Anwalt vertreten sein. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist somit ausgeschlossen.
Irrtum: Mein Ex verdient so viel. Er muss meine Rente sichern.
Das ist kein Automatismus. Falls Ihr Expartner als Selbstständiger gut verdient, aber nichts für seine Altersvorsorge tut, erwirbt er auch keine Rentenansprüche. Folge: Im Rahmen des Versorgungsausgleichs muss er auch nichts an Sie abtreten. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass Sie einen Teil Ihrer erworbenen Rentenansprüche an ihn abtreten müssen, obwohl Sie weniger verdient haben.
Irrtum: Die Schulden haben wir für sein Auto aufgenommen. Also soll gefälligst er den Kredit abzahlen.
Wenn Sie den Vertrag mit unterschrieben haben, müssen Sie für die Raten geradestehen. Der Bank ist es egal, was Sie mit dem Darlehen finanziert haben. Sie kann sich wahlweise an Sie oder Ihren Expartner wenden. Sie können allenfalls versuchen, sich mit ihm zu einigen. Verpflichtet ist er nicht, den Kredit allein abzuzahlen.
Irrtum: Mein Filius bekommt keinen Unterhalt mehr von mir. Er kann im Studium nebenher verdienen.
Während seiner Erstausbildung müssen Sie Ihren Sohn finanziell unterstützen. Schon gar nicht ist er verpflichtet, Sie bei Ihren Unterhaltszahlungen zu entlasten. Er muss sein Studium aber einigermaßen zügig durchziehen. Das Studium unnötig in die Länge ziehen darf er auf Ihre Kosten nicht.
Irrtum: Wenn mein Expartner mit seiner neuen Liebe zusammenwohnt, soll doch die für ihn zahlen.
So einfach geht es nicht. Wenn Ihre Exfrau oder Ihr Exmann mit einem neuen Partner zusammenwohnt, heißt das nicht automatisch, dass Sie keinen Unterhalt mehr leisten müssen. Erst nach einer gewissen Zeit – in der Regel zwei bis drei Jahre – können Sie die Zahlungen einstellen. Bis dahin spielt das Einkommen des neuen Partners Ihres Exgatten keine Rolle. Sie müssen wohl oder übel weiterzahlen.
Irrtum: Beratung durch einen Rechtsanwalt kann ich mir sparen.

Nein, nicht immer. Im Internet und in Ratgebern finden sich zwar viele nützliche Infos, sie sind jedoch allgemeiner Art. Sie behandeln nicht Ihren persönlichen Fall. Sie sollten zum Beispiel wissen, wie hoch Ihre gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind. Erst mit dieser Information können Sie entscheiden, ob Sie sich mit Ihrem Expartner auf einen Unterhalt verständigen wollen, der von den gesetzlichen Ansprüchen abweicht. Das gilt auch, wenn Sie einen Vertrag vorgelegt bekommen, mit dem Sie auf den Zugewinn- oder Versorgungsausgleich verzichten sollen.
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- Trennung und Scheidung haben auch rechtliche Folgen. In manchen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln. test.de verrät, worauf Sie achten sollten.
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- Scheitert eine Ehe wider Erwarten, ist dies schmerzhaft genug. Ein guter Ehevertrag kann verhindern, dass die Ehe auch finanziell bitter endet.
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- Die Aufteilung der Altersversorgung nach einer Scheidung kann massive Auswirkungen haben. Was Sie über den Versorgungsausgleich wissen und worauf Paare achten müssen.
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@budag: Sorry, der Link ist jetzt aktiv und das Buch kann angesehen werden. Der Preis für das Buch beträgt 18,90 Euro. In dem genannten Heftartikel hat sich leider ein Fehler bei der Preisangabe eingeschlichen. Einen Abonnenten-Sonderpreis bieten wir hier nicht an. (SPL)
Auch ich konnte mir weder das Buch über den Link anschauen, noch konnte ich es in der Warenliste des Shops finden.
Wird wahrscheinlich erst Morgen ins Netz gestellt.
Greift der Preisunterschied für die Abonnenten?
B. K.
Hallo!
Leider war es mir nicht möglich, das Buch über den Link anzusehen. Außerdem ist es plötzlich 2 EUR teurer als im Testheft angegeben.
Mit freundlichen Grüßen
H.S.