Drei gefährliche Stoffgruppen
PAK
Die Abkürzung steht für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Acht dieser Verbindungen sind als krebserregend eingestuft, weitere stehen im Verdacht, Krebs zu erregen. Außerdem gefährden viele die Umwelt, auch Wasserlebewesen. Der EU-Grenzwert für Haushaltsgeräte und Werkzeug etwa liegt für die acht krebserregenden PAK bei 1 Milligramm pro Kilogramm Material. Das GS-Siegel ist deutlich strenger. PAK sind in Erdöl vorhanden und entstehen auch beim Ofenheizen oder Grillen. Das Lungenkrebsrisiko beim Zigarettenrauchen wird zu einem Teil auf den bekanntesten PAK zurückgeführt: Benzo(a)pyren.
Chlorparaffine
Die kurzkettige Form wird in der Umwelt kaum abgebaut und kann vermutlich Krebs erzeugen. Kurzkettige Chlorparaffine sind in der EU nur bis zu einer Konzentration von weniger als 1500 Milligramm pro Kilo erlaubt. Die Substanzen dienen zum Beispiel als Flammenhemmer in Textilien, als Weichmacher in Kunststoffen oder als Bindemittel in Lacken.
Phthalate
Die Weichmacher für Plastik gibt es in giftiger und ungiftiger Form. Einige der Phthalate können Ungeborene im Mutterleib schädigen, beeinträchtigen die Fruchtbarkeit bei Männern und schaden der Umwelt, vor allem Wasserlebewesen. Bislang wurden nur EU-Richtlinien für einige Produktgruppen festgelegt. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zum Beispiel maximal zu 0,1 Prozent aus den Phthalaten DEHP oder DIBP bestehen. Durch Phthalate werden harte Kunststoffe weich und nutzbar – etwa PVC-Plastik für Kabel, Baufolien und Bodenbeläge.