Nach dem Unfall: So verhalten Sie sich richtig

Warndreieck und Signalweste dürfen in keinem Auto fehlen. Im Ernstfall erhöhen sie die Sicherheit.
Sichern. Oberste Priorität haben das Absichern der Unfallstelle und die Versorgung von Verletzten. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. In der Stadt reichen 50 Meter Abstand, auf Bundesstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 200 Meter. Zur Sicherheit die Warnweste anziehen.
Notruf. Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, empfiehlt sich die Notrufnummer 110 der Polizei oder die Notfallnummer 112. Das ist auch ohne Guthaben auf dem Handy möglich. An Autobahnen kann man die Notrufsäulen nutzen. Sie stehen alle zwei Kilometer. Ein schwarzer Pfeil an den Leitpfosten zeigt die Richtung zur nächsten Säule. Anrufer sollten mitteilen: Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Gibt es Verletzte? Welche Verletzungen? Wer meldet den Unfall?
Verletzte. Bei Unfällen mit Toten oder Verletzten sollte man die Polizei unbedingt holen. Das empfiehlt sich auch bei Sachschäden über 1 000 Euro, bei unklarer Schuldfrage, wenn der Unfallgegner keine Papiere hat, wenn er unter Alkohol oder Drogen steht, bei Unfällen mit Wild, wenn Öl oder Treibstoff auslaufen, wenn der fremde Pkw im Ausland zugelassen ist oder der Fahrer dort lebt. Bei Mietautos und Firmenwagen gibt es oft Vorschriften, die Polizei zu rufen.
Kleinschäden. Bei kleinen Blechschäden ist die Polizei zwar nicht unbedingt nötig. Aber wer sie ruft, muss nichts dafür bezahlen. Die Beamten machen dann eine „vereinfachte Sachverhaltsfeststellung“: keine ausführliche Dokumentation, keine Zeugenbefragungen, keine Fotos, keine Skizze, schon gar keine Prüfung technischer Sachverhalte. Ihre Aufgabe ist nicht die abschließende Klärung der Schuldfrage. Die Polizei klärt Verkehrsverstöße, nicht Schadenersatzansprüche. Das regeln die Versicherer.
Personalien. Unfallbeteiligte müssen am Ort bleiben und ihre Personalien nennen, auch wenn sie es eilig haben. Laut Strafgesetzbuch haben Unfallbeteiligte Anspruch, die Identität des jeweils anderen zu erfahren. Weigert sich der andere, rufen Sie die Polizei. Er muss dann warten, bis sie eintrifft.
Bußgeld. Der Fahrer, den die Polizei für den wahrscheinlichen Unfallverursacher hält, muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Akzeptiert er es, bedeutet das kein Schuldanerkenntnis. Vorsicht mit ausführlichen Erklärungen. Unfallbeteiligte sind nur zu Angaben über Person und Fahrzeug verpflichtet. Wer mehr sagt, muss damit rechnen, dass dies später gegen ihn verwendet wird.
Beweise. Es ist gut, Beweise zu sichern: also Zeugen zu suchen und Fotos zu machen, zuerst Übersichtsbilder aus verschiedenen Blickwinkeln. Dabei sollte man feste Punkte wie Laternen mitablichten, ebenso Details wie Knicke in der Bremsspur. Mit Kreide lassen sich die Fahrzeugecken auf dem Asphalt kennzeichnen, ebenso Radpositionen und Lenkeinschlag. Wenn es geht, sollte man die Autos erst danach zur Seite fahren. Dort ist Zeit, die Schäden an den Autos im Detail zu fotografieren. Es kommt nicht auf jeden Kratzer an. Die kann ein Sachverständiger auch später sehen. Die Fotos sollten zeigen, was demoliert ist: Front, Seite, Heck? Wichtig ist ein Protokoll wie der Europäische Unfallbericht. Ein Ausdruck sollte vorsorglich im Auto liegen. Alle Beteiligten sollten unterschreiben.
Versicherung. Nennt der Unfallgegner seine Versicherung nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0 800/2 50 26 00). Dann meldet sich die Versicherung oft schon am Unfallort. Doch niemand sollte vor Ort verbindliche Zusagen abgeben. Ist die Schuldfrage strittig, ist oft der Gang zum Anwalt nötig. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, erhält dort häufig gratis eine telefonische Erstberatung.