Unser Rat
- Vertrag. Will Ihr Versicherer Ihnen nicht den vollen Schaden ersetzen, weil Sie angeblich grob fahrlässig waren? Dann schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen. Haben Sie die Police vor 2008 abgeschlossen und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen (siehe Volle Leistungen).
- Umstände. Häufig kürzen Versicherer bei grober Fahrlässigkeit ihre Zahlung pauschal um 50 Prozent. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Prüfung des Einzelfalls und der Umstände (Az. IV ZR 225/10).
- Entlastung. Nennen Sie alle Umstände, die Sie entlasten können. Dann kann ein Gericht die Kürzung zu Ihren Gunsten begrenzen. Entlastungsgründe können sein: Augenblicksversagen, Ablenkung, Stress, mangelnde Erfahrung.
- Einzelfall. Wirft Ihnen der Versicherer mehrere grob fahrlässige Verstöße vor und will die Quoten addieren, wehren Sie sich dagegen. Auch hier können Sie eine wertende Betrachtung Ihres Einzelfalls verlangen.
- Verzichtsklausel. Viele Versicherer bieten – oft gegen Aufpreis – eine Klausel an, mit der sie auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten und stattdessen voll zahlen. Fragen Sie Ihren Versicherer, wenn Sie Wert darauf legen.
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