
Seit sechs Jahren müssen Versicherer auch dann zahlen, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das ist wichtig, denn grobe Fahrlässigkeit ist gar nicht so selten. Konnten die Gesellschaften bisher in solchen Fällen die Entschädigung komplett verweigern, müssen sie nun wenigstens einen Teil der Summe auszahlen. Wie viel, ist häufig umstritten. Inzwischen liegt eine Reihe von Urteilen vor, die eine Orientierung geben. So bekam eine Pflegekraft im Seniorenheim 50 Prozent des Schadens ersetzt, nachdem ihr Auto gestohlen wurde. Sie hatte den Schlüssel in einem offenen Aufenthaltsraum gelassen.
Finanztest nennt zahlreiche weitere Beispiele und erklärt, wie die „Quotelung“ in der Praxis funktioniert, wenn der Kunde in einem Schadenfall gleich mehrfach grob fahrlässig war.
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- Ausgerechnet nach schweren Unfällen gibt es oft Streit mit der Versicherung. test.de dokumentiert Berichte von Lesern und gibt Hinweise zur Rechtslage.
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- Nach dem Unfall zahlt der Kfz-Versicherer erst für den Schaden, stuft aber dann den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten zurück – wie weit zurück, hängt vom Tarif ab.
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- Nach einem Unfall kürzen viele Versicherer dreist die Erstattung. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Tricks sie nutzen und gibt Hinweise, wie Betroffene mehr bekommen.
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