Unser Rat
- Rechtsanwalt. Sind Sie nach einem Unfall oder einem ärztlichen Behandlungsfehler sehr schwer verletzt, wenden Sie sich am besten gleich an einen Anwalt, der Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat. Die Erstberatung kostet höchstens 250 Euro. Sie ist auch sinnvoll, wenn Sie später doch nicht rechtlich gegen den Versicherer vorgehen. Anwälte wissen auch, ob und wie sich ein Prozess finanzieren lässt.
- Versicherer. Wollen Sie erst einmal auf eigene Faust Ihren Schaden beim Versicherer melden, dann lassen Sie sich nicht auf Gespräche mit dessen Mitarbeitern ein. Bei Schwerverletzten setzen die Versicherer schon als Sachbearbeiter in aller Regel gut geschulte Juristen ein. Die sollen vor allem unberechtigte Ansprüche abwehren. Sprechen Sie besser erst mit einem Anwalt.
- Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen abgesichert. Seien Sie skeptisch, wenn die Versicherung Ihnen einen Anwalt vorschlägt. Suchen Sie sich besser selbst einen. Der kann sich auch um die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung kümmern.
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