
Anschnallen. Sichert Leben – und Ersatzansprüche.
Ein schwer verletzter Autofahrer muss sich ein Mitverschulden von 30 Prozent anrechnen lassen, weil er nicht angeschnallt war. Statt der geforderten 45 000 Euro Schmerzensgeld erhält er höchstens 31 500 Euro. So hat es das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 10 U 3171/18).
Der Fall: Schwerer Auffahrunfall
Es ging um einen heftigen Auffahrunfall, bei dem ein Auto auf die Gegenfahrbahn geschoben wurde. Mit diesem stieß ein entgegenkommender Wagen zusammen. Dessen Fahrer erlitt schwere Verletzungen, weil seine Knie durch die Wucht des Aufpralls gegen das Armaturenbrett gepresst wurden. Er forderte Schadenersatz.
Das Urteil: Ohne Gurt heißt Mitverschulden
Das Landgericht Passau hatte noch geurteilt, dass ihn der Unfallverursacher voll entschädigen muss. Die Oberlandesrichter in München kürzten seinen Schadenersatzanspruch jedoch um 30 Prozent. Mit Sicherheitsgurt wäre er erheblich weniger schwer verletzt worden. Der Verstoß gegen die Gurtpflicht sei wie ein Mitverschulden von 30 Prozent zu bewerten.