Schaden­ersatz nach Auto­unfall

Schaden­regulierung: So klappts mit dem Versicherer

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Ersatz­wagen. Wenn Sie sofort einen Mietwagen benötigen, fragen Sie den Vermieter, ob sich der Preis am Schwacke-Miet­preisspiegel orientiert. Holen Sie weitere Angebote ein, wenn die Miete höher ist.

Schadenmanagement. Sicher vor unvor­hergesehenen Kosten sind Sie, wenn Sie Vorschläge der gegnerischen Versicherung für Werk­statt und Mietwagenfirma akzeptieren. Fragen Sie selbst beim Versicherer nach, wenn Sie es gern bequem haben. Oft stehen Vertrags­unternehmen bereit, die sich um die Schaden­regulierung kümmern können.

Gutachten. Lassen Sie ein Gutachten machen und reichen Sie es beim Versicherer ein, wenn Sie den Unfall­schaden nicht oder nicht gleich reparieren lassen. Tun Sie das auch, wenn die Reparatur­kosten womöglich den Wert des Wagens deutlich über­steigen. Den laut Gutachten nötigen Betrag und das Gutachterhonorar bezahlt die gegnerische Versicherung auch, wenn Sie den Wagen gar nicht reparieren lassen. Aber die auf die Reparatur entfallende Mehr­wert­steuer erhalten Sie nur, wenn Sie diese wirk­lich zahlen.

Reparatur. Lassen Sie Ihren Wagen in einer Vertrags­werk­statt des Herstel­lers reparieren, wenn er noch Garantie hat oder wenn Sie alle Wartungs- und Reparatur­arbeiten stets dort haben machen lassen. Klar: Sie bekommen nur die Unfall­reparatur zu üblichen Stundensätzen. Macht die Werk­statt mehr oder verlangt sie ungewöhnlich viel, müssen Sie die Differenz zahlen.

Abrechnung. Vereinbaren Sie möglichst, dass Werk­statt oder Auto­vermieter Ihnen Beträge erstatten müssen, falls der gegnerische Versicherer sie nicht über­nimmt. Bitten Sie Werk­statt und Auto­vermieter, direkt mit dem Versicherer abzu­rechnen, sodass Sie selbst nur noch etwas zahlen müssen, wenn Ihnen ein Mitverschulden zur Last gelegt wird.

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