Ersatzwagen. Wenn Sie sofort einen Mietwagen benötigen, fragen Sie den Vermieter, ob sich der Preis am Schwacke-Mietpreisspiegel orientiert. Holen Sie weitere Angebote ein, wenn die Miete höher ist.
Schadenmanagement. Sicher vor unvorhergesehenen Kosten sind Sie, wenn Sie Vorschläge der gegnerischen Versicherung für Werkstatt und Mietwagenfirma akzeptieren. Fragen Sie selbst beim Versicherer nach, wenn Sie es gern bequem haben. Oft stehen Vertragsunternehmen bereit, die sich um die Schadenregulierung kümmern können.
Gutachten. Lassen Sie ein Gutachten machen und reichen Sie es beim Versicherer ein, wenn Sie den Unfallschaden nicht oder nicht gleich reparieren lassen. Tun Sie das auch, wenn die Reparaturkosten womöglich den Wert des Wagens deutlich übersteigen. Den laut Gutachten nötigen Betrag und das Gutachterhonorar bezahlt die gegnerische Versicherung auch, wenn Sie den Wagen gar nicht reparieren lassen. Aber die auf die Reparatur entfallende Mehrwertsteuer erhalten Sie nur, wenn Sie diese wirklich zahlen.
Reparatur. Lassen Sie Ihren Wagen in einer Vertragswerkstatt des Herstellers reparieren, wenn er noch Garantie hat oder wenn Sie alle Wartungs- und Reparaturarbeiten stets dort haben machen lassen. Klar: Sie bekommen nur die Unfallreparatur zu üblichen Stundensätzen. Macht die Werkstatt mehr oder verlangt sie ungewöhnlich viel, müssen Sie die Differenz zahlen.
Abrechnung. Vereinbaren Sie möglichst, dass Werkstatt oder Autovermieter Ihnen Beträge erstatten müssen, falls der gegnerische Versicherer sie nicht übernimmt. Bitten Sie Werkstatt und Autovermieter, direkt mit dem Versicherer abzurechnen, sodass Sie selbst nur noch etwas zahlen müssen, wenn Ihnen ein Mitverschulden zur Last gelegt wird.
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