Schaden­ersatz für Geld­anleger

Kosten typischer Zivil­rechts­streitig­keiten

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Schaden­ersatz-
forderung

Rechts­anwalts­honorar
(einschließ­lich Umsatz­steuer)

Gerichts­kosten
(Erste Instanz)

Kosten des
Rechs­streits
(insgesamt)

außerge­richt­lich

gericht­lich
(mit einem Ver-
hand­lungs­termin)

insgesamt

Euro

5000

489

895

1 385

363

3133

10 000

776

1 446

2 221

588

5031

15 000

899

1 684

2 583

726

5893

20 000

1 023

1 922

2 945

864

6754

30 000

1 196

2 255

3 451

1 020

7923

40 000

1 419

2 683

4 103

1 194

9399

50 000

1 642

3 112

4 754

1 368

10 876

75 000

1 880

3 570

5 450

1 968

12 868

100 000

2 118

4 028

6 147

2 568

14 861

Legende

Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Veranschlagt wurden nach Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz 1,3 Geschäfts­gebühr zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale für außerge­richt­liche Vertretung sowie 1,3 Verfahrens- und 1,2 Termin­gebühr für gericht­liche Vertretung sowie jeweils 19 Prozent Umsatz­steuer. In besonders komplizierten oder einfachen Fällen sind höhere oder geringere Honorare möglich. Zulässig sind auch abweichende Honorar­ver­einbarungen. Sie dürfen allerdings das dem Anwalt nach dem Gesetz mindestens zustehende Honorar nicht unter­schreiten.

Die Kosten des Rechts­streits sind die Kosten der Anwälte beider Parteien und die Gerichts­kosten. Sie werden danach verteilt, ob und in welchem Anteil sich der Kläger letzt­lich durch­setzt. Wenn eine Partei voll unterliegt, hat sie die gesamten Kosten zu tragen. Noch nicht berück­sichtigt sind zum Beispiel Zeugen­entschädigungen und Gutachterhonorare. Sie kommen gegebenenfalls noch hinzu.

Stand: 18. Oktober 2011

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