Schaden­ersatz für Geld­anleger

Schaden­ersatz für Geld­anleger: Rechts­schutz mit Versicherung

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Fein raus sind geschädigte Geld­anleger, wenn sie eine passende Rechts­schutz­police haben. Ob der Versicherer zahlen muss, ist aber meist schwer heraus­zufinden. Auf Auskünfte der Versicherung sollten sich Anleger nicht verlassen.

Ablehnung oft rechts­widrig

Viele Rechts­schutz­versicherer verweigern geschädigten Anlegern zunächst die Leistung, obwohl sich später bei genauer Prüfung des Falls heraus­stellt: Sie müssen doch zahlen. Sogar Jahre nach der Kündigung einer Rechts­schutz­versicherung muss der Versicherer noch zahlen, wenn der Vertrag lief, als der Versicherte die Geld­anlage abge­schlossen hat.

Klauseln auf dem Prüf­stand

Hinzu kommt: Ausschlüsse der Leistung von Rechts­schutz­versicherern sind zuweilen unwirk­sam. Gerade kürzlich hat das Ober­landes­gericht München auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hin entschieden: Eine von vielen Rechts­schutz­versicherern verwendete Klausel über den Ausschluss der Zahlung für Streitig­keiten von bestimmten Geld­anlagen ist unklar und damit unwirk­sam.

Prüfung beim Rechts­anwalt

test.de rät daher: Gehen Sie gleich zum Rechts­anwalt, wenn Ihnen das Ihr Versicherungs­vertrag nicht ausnahms­weise ausdrück­lich verbietet. Nehmen Sie die Unterlagen zu Ihrer Rechts­schutz­versicherung mit. Der Anwalt prüft dann, ob die Rechts­schutz­versicherung zahlen muss. Und: Wenn die Versicherung tatsäch­lich nicht zahlen muss, sollten sie bei guten Erfolgs­aussichten auch ohne finanzielle Rücken­deckung gegen Bank oder Sparkasse vorgehen.

Unwirk­samer Leistungs­ausschluss:
Ober­landes­gericht München, Urteil vom 22.09.2011
Aktenzeichen: 29 U 589/11

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.10.2017 um 13:29 Uhr
Hemmung der Verjährung

@roch43: Die Frage, ob und wann Verjährung eingetreten ist und wie man den Ablauf der Frist hemmen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Durch ein Schreiben an die Bank wird die Verjährung aber ganz sicher nicht gestoppt. Dazu ist es erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten oder aber - sofern zuständig - eine Schlichtungsstelle korrekt anzurufen. In der Regel beginnt die Verjährung überhaupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen der Falschberatung Kenntnis bekommt. Die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Ansprüche schon verjährt sein könnten, bitten wir Sie, im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wo man Ihren Fall individuell prüfen kann. www.verbraucherzentrale.de (PH)

roch43 am 09.10.2017 um 12:52 Uhr
Hemmung der Verjährung

Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche aus"falscher Beratung".
Wenn ich der Bank schreibe, und Schadenersatz fordere, ist dies schon die Hemmung der Verjährung?

observator2 am 10.05.2013 um 13:57 Uhr
Die b�sen b�sen

Vermittler, Berater, Strukkis, und wie sie alle hei�en. Schwatzen den Kunden immer erfolgreich etwas auf, das der Kunde gar nicht braucht. Und auch nicht will. Aber trotzdem kauft. Warum eigentlich? Wenn ich etwas nicht will, es nicht brauche, es nicht verstehe, ich mich nicht damit befasse - warum kaufe ich es dann? Nur weil der Verk�ufer mich "bedr�ngt" hat? Mit gro�en Renditeversprechen, die so gar nicht im Prospekt stehen? Warum ist der Verk�ufer immer der "Gewinner"? Warum kann ein Kunde niemals sagen: sorry, verstehe ich nicht, will ich nicht, brauche ich nicht, kauf ich nicht. Dann aber, nachdem das Kind im Brunnen liegt, folgt meistens ein gro�es Geschrei: wollte ich nicht, brauchte ich nicht, verstand es nicht, kaufte es aber trotzdem, weil mir der Verk�ufer sonstwas versprochen hat. Wie bescheuert ist das eigentlich? Daf�r gibt es nur eine Erkl�rung: Gier frisst Hirn. Wer haftet daf�r eigentlich?

April-Hope am 11.09.2012 um 17:59 Uhr
Dreiländerfonds DLF

Mir wurde leider auch so ein Fonds aufgeschwätzt! Ich dachte es sei etwas Gutes zusätzlich zur Rente, da ich alleinerziehend war. Seit Jahren versuche ich, über den AWD, wie es von Herrn Maschmeier persönlich zugesagt war, den Fonds zu verkaufen. Leider hat sich der Berater, als ich ihn bat mir zu sagen, was ich machenk kann, aus dem Staub gemacht.
Ein Kredit in Höhe von DM 50.000 wurde mir aufgebrummt! Eine Beratung durch Nassauische Sparkasse in Taunusstein habe ich nie erhalten. Ich habe lediglich durch deren Forderung erfahren, dass das über diese Bank lief. Der Berater (ein ehem. Lufthanseat, der dann wieder zurück zur Lufthansa ging oder das nebenberuflich gemacht hat) hat mich bis in die Nacht hinein bequatscht! Alle meine Rückfragen wurden runtergespielt. Da ich als Alleinerziehende damals bei der US Army gearbeitet habe und mich nicht soviel darum kümmern konnte, hat man meine Lebensversicherungen kassiert. Ich habe jetzt nichts mehr und möchte den Fonds unbedingt verkaufen.

RA-Jens-Schneider am 26.01.2012 um 11:00 Uhr
Rechtsschutzdeckung

Nach Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung sollte man als Versicherter die Flinte nicht ins Korn werfen. Für die Frage, ob Deckungsschutz besteht, kommt es immer auf den exakten Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen an. Für den Laien ist es in der Regel nicht möglich, einzuschätzen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Ein Großteil der Anwaltschaft ist (noch) bereit, als Service kostenfrei zu prüfen, ob Chancen auf Deckungsschutz bestehen. RA Jens Schneider, Frankfurt am Main