Fein raus sind geschädigte Geldanleger, wenn sie eine passende Rechtsschutzpolice haben. Ob der Versicherer zahlen muss, ist aber meist schwer herauszufinden. Auf Auskünfte der Versicherung sollten sich Anleger nicht verlassen.
Ablehnung oft rechtswidrig
Viele Rechtsschutzversicherer verweigern geschädigten Anlegern zunächst die Leistung, obwohl sich später bei genauer Prüfung des Falls herausstellt: Sie müssen doch zahlen. Sogar Jahre nach der Kündigung einer Rechtsschutzversicherung muss der Versicherer noch zahlen, wenn der Vertrag lief, als der Versicherte die Geldanlage abgeschlossen hat.
Klauseln auf dem Prüfstand
Hinzu kommt: Ausschlüsse der Leistung von Rechtsschutzversicherern sind zuweilen unwirksam. Gerade kürzlich hat das Oberlandesgericht München auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin entschieden: Eine von vielen Rechtsschutzversicherern verwendete Klausel über den Ausschluss der Zahlung für Streitigkeiten von bestimmten Geldanlagen ist unklar und damit unwirksam.
Prüfung beim Rechtsanwalt
test.de rät daher: Gehen Sie gleich zum Rechtsanwalt, wenn Ihnen das Ihr Versicherungsvertrag nicht ausnahmsweise ausdrücklich verbietet. Nehmen Sie die Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Der Anwalt prüft dann, ob die Rechtsschutzversicherung zahlen muss. Und: Wenn die Versicherung tatsächlich nicht zahlen muss, sollten sie bei guten Erfolgsaussichten auch ohne finanzielle Rückendeckung gegen Bank oder Sparkasse vorgehen.
Unwirksamer Leistungsausschluss:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.09.2011
Aktenzeichen: 29 U 589/11
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@roch43: Die Frage, ob und wann Verjährung eingetreten ist und wie man den Ablauf der Frist hemmen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Durch ein Schreiben an die Bank wird die Verjährung aber ganz sicher nicht gestoppt. Dazu ist es erforderlich, gerichtliche Schritte einzuleiten oder aber - sofern zuständig - eine Schlichtungsstelle korrekt anzurufen. In der Regel beginnt die Verjährung überhaupt erst, sobald der Betroffene von allen wesentlichen Umständen der Falschberatung Kenntnis bekommt. Die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Ansprüche schon verjährt sein könnten, bitten wir Sie, im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zu klären. Wenden Sie sich dafür zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wo man Ihren Fall individuell prüfen kann. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche aus"falscher Beratung".
Wenn ich der Bank schreibe, und Schadenersatz fordere, ist dies schon die Hemmung der Verjährung?
Vermittler, Berater, Strukkis, und wie sie alle hei�en. Schwatzen den Kunden immer erfolgreich etwas auf, das der Kunde gar nicht braucht. Und auch nicht will. Aber trotzdem kauft. Warum eigentlich? Wenn ich etwas nicht will, es nicht brauche, es nicht verstehe, ich mich nicht damit befasse - warum kaufe ich es dann? Nur weil der Verk�ufer mich "bedr�ngt" hat? Mit gro�en Renditeversprechen, die so gar nicht im Prospekt stehen? Warum ist der Verk�ufer immer der "Gewinner"? Warum kann ein Kunde niemals sagen: sorry, verstehe ich nicht, will ich nicht, brauche ich nicht, kauf ich nicht. Dann aber, nachdem das Kind im Brunnen liegt, folgt meistens ein gro�es Geschrei: wollte ich nicht, brauchte ich nicht, verstand es nicht, kaufte es aber trotzdem, weil mir der Verk�ufer sonstwas versprochen hat. Wie bescheuert ist das eigentlich? Daf�r gibt es nur eine Erkl�rung: Gier frisst Hirn. Wer haftet daf�r eigentlich?
Mir wurde leider auch so ein Fonds aufgeschwätzt! Ich dachte es sei etwas Gutes zusätzlich zur Rente, da ich alleinerziehend war. Seit Jahren versuche ich, über den AWD, wie es von Herrn Maschmeier persönlich zugesagt war, den Fonds zu verkaufen. Leider hat sich der Berater, als ich ihn bat mir zu sagen, was ich machenk kann, aus dem Staub gemacht.
Ein Kredit in Höhe von DM 50.000 wurde mir aufgebrummt! Eine Beratung durch Nassauische Sparkasse in Taunusstein habe ich nie erhalten. Ich habe lediglich durch deren Forderung erfahren, dass das über diese Bank lief. Der Berater (ein ehem. Lufthanseat, der dann wieder zurück zur Lufthansa ging oder das nebenberuflich gemacht hat) hat mich bis in die Nacht hinein bequatscht! Alle meine Rückfragen wurden runtergespielt. Da ich als Alleinerziehende damals bei der US Army gearbeitet habe und mich nicht soviel darum kümmern konnte, hat man meine Lebensversicherungen kassiert. Ich habe jetzt nichts mehr und möchte den Fonds unbedingt verkaufen.
Nach Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung sollte man als Versicherter die Flinte nicht ins Korn werfen. Für die Frage, ob Deckungsschutz besteht, kommt es immer auf den exakten Wortlaut der vereinbarten Versicherungsbedingungen an. Für den Laien ist es in der Regel nicht möglich, einzuschätzen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Ein Großteil der Anwaltschaft ist (noch) bereit, als Service kostenfrei zu prüfen, ob Chancen auf Deckungsschutz bestehen. RA Jens Schneider, Frankfurt am Main